GRZ & GFZ: verstehen und sofort berechnen.
Wie viel darfst du auf deinem Grundstück wirklich bauen? Zwei Zahlen im Bebauungsplan entscheiden darüber — die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl. Hier rechnest du beides in Sekunden aus und siehst live, was das für dein Grundstück bedeutet.
Dein GRZ/GFZ-Rechner.
Grundstücksfläche eingeben, GRZ und GFZ aus deinem Bebauungsplan einstellen — oder ein typisches Baugebiet als Vorlage wählen. Alle Ergebnisse und die Grundstücks-Grafik aktualisieren sich live.
Typisches Baugebiet wählen
Orientierungswerte nach § 17 BauNVO — maßgeblich sind die Festsetzungen deines Bebauungsplans.
Vollgeschosse laut B-Planoptional
Im Bebauungsplan als römische Ziffer festgesetzt (z. B. „II"). „Auto" leitet die Geschosse rechnerisch aus GFZ ÷ GRZ ab.
- Bebaubare Grundfläche
- 240 m²
GRZ 0,4 × 600 m² — Fußabdruck deines Gebäudes (GRZ I)
- Inkl. Nebenanlagen (GRZ II)
- 360 m²
+120 m² für Garagen, Stellplätze & Zufahrten — Kappung bei GRZ 0,8 (§ 19 Abs. 4 BauNVO)
- Max. Geschossfläche
- 720 m²
GFZ 1,2 × 600 m² — Summe aller Vollgeschosse (§ 20 BauNVO)
- Mögliche Vollgeschosse
- 3
rechnerisch (GFZ ÷ GRZ) bei voller Ausnutzung der Grundfläche
Der Rechner liefert Orientierungswerte nach BauNVO. Maßgeblich sind die Festsetzungen deines Bebauungsplans bzw. im unbeplanten Innenbereich die Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB) — keine Rechtsberatung.
Die GRZ begrenzt deine Fläche am Boden. Die GFZ begrenzt die Fläche aller Geschosse zusammen.
Ein Beispiel: Dein Grundstück hat 600 m², der Bebauungsplan setzt GRZ 0,4 und GFZ 1,2 fest. Dann darf dein Gebäude maximal 240 m² Grundfläche belegen (0,4 × 600) — und alle Vollgeschosse zusammen dürfen 720 m² erreichen (1,2 × 600). Kombiniert heißt das: drei Vollgeschosse à 240 m². Genau diese Rechnung nimmt dir der Rechner oben ab — inklusive der Kappungsgrenze für Garagen und Stellplätze, die viele beim ersten Entwurf vergessen.
Vier Begriffe, die du kennen musst.
GRZ und GFZ stammen aus der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und stehen in fast jedem Bebauungsplan. Dazu kommen zwei Feinheiten, die über dein Bauvorhaben entscheiden können.
GRZ — Grundflächenzahl
GRZ 0,4 heißt: 40 % deiner Grundstücksfläche dürfen mit dem Gebäude überbaut werden (§ 19 Abs. 1 BauNVO). Sie deckelt den Fußabdruck deines Hauses am Boden.
GFZ — Geschossflächenzahl
GFZ 1,2 heißt: Die Summe aller Vollgeschossflächen darf das 1,2-Fache der Grundstücksfläche erreichen (§ 20 BauNVO). Sie deckelt das Volumen über alle Etagen.
GRZ II & Kappungsgrenze
Garagen, Stellplätze mit Zufahrten und Nebenanlagen dürfen die GRZ um bis zu 50 % überschreiten — gedeckelt bei 0,8 (§ 19 Abs. 4 BauNVO). Terrasse und Wege zählen mit!
Vollgeschoss
Was als Vollgeschoss zählt, regelt deine Landesbauordnung — in NRW § 2 Abs. 6 BauO NRW. Dach- und Staffelgeschosse zählen je nach Ausführung oft nicht mit.

Gleiche GRZ, dreifache Geschossfläche.
Beide Grundstücke sind gleich groß, beide Gebäude belegen dieselbe Grundfläche — die GRZ ist identisch. Der Unterschied steckt in der GFZ: Links reicht sie nur für ein einziges Vollgeschoss, rechts erlaubt sie drei übereinander.
Deshalb lohnt der Blick auf beide Zahlen zusammen: Erst die Kombination aus GRZ und GFZ entscheidet, wie viel Wohnfläche auf deinem Grundstück wirklich möglich ist.
600 m² im Allgemeinen Wohngebiet.
So sieht die volle Rechnung für ein typisches Grundstück mit GRZ 0,4 und GFZ 1,2 aus:
- 240 m²bebaubare Grundfläche (GRZ 0,4 × 600 m²)
- 360 m²inkl. Garagen & Stellplätze (GRZ II 0,6)
- 720 m²maximale Geschossfläche (GFZ 1,2 × 600 m²)
- 3rechnerische Vollgeschosse (GFZ ÷ GRZ)
GRZ und GFZ für dein Grundstück ermitteln.
Die Werte für den Rechner stehen nicht im Grundbuch, sondern im Bebauungsplan deiner Stadt — so kommst du dran:
- 1
Bebauungsplan besorgen
Beim Bauamt oder im Geoportal deiner Stadt — oder du lässt ihn dir von uns digital aufbereitet liefern, inklusive aller Festsetzungen für dein Flurstück.
- 2
Nutzungsschablone lesen
GRZ und GFZ stehen in der Nutzungsschablone deines Baufelds — meist zusammen mit dem Baugebietstyp (WA, MI, …) und der Geschosszahl als römischer Ziffer.
- 3
Kein B-Plan? § 34 BauGB
Im unbeplanten Innenbereich muss sich dein Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügen — die faktische GRZ und GFZ der Nachbarschaft wird zum Maßstab.

Fünf Fallstricke, die Bauherren regelmäßig Geld kosten.
GRZ und GFZ wirken simpel — die Details entscheiden aber, ob deine Planung genehmigungsfähig ist.
Die GRZ II wird vergessen
Zufahrt, Stellplätze, Garage und je nach Auslegung auch die Terrasse zählen zur versiegelten Fläche. Wer die GRZ mit dem Haus allein ausreizt, hat für all das keinen Spielraum mehr.
Keller und Staffelgeschoss falsch eingeordnet
Ob ein Geschoss zur Geschossfläche zählt, hängt vom Vollgeschoss-Begriff deiner Landesbauordnung ab. Ein cleveres Staffelgeschoss oder ein Keller kann Wohnfläche schaffen, ohne die GFZ zu belasten.
Der B-Plan setzt absolute Zahlen fest
Statt einer GRZ kann der Bebauungsplan auch ein Baufenster oder eine Grundfläche in m² festsetzen — dann gilt die strengere Regelung. Immer beide Festsetzungen prüfen.
Auf eine Befreiung bauen
Überschreitungen sind nur per Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB möglich — eine Ermessensentscheidung der Behörde, auf die du keinen Anspruch hast. Kalkuliere zuerst mit den festgesetzten Werten.
§ 17 BauNVO als Obergrenze missverstehen
Seit der Novelle 2021 sind die Werte in § 17 BauNVO nur noch Orientierungswerte für die Planung — dein konkreter B-Plan kann darüber oder darunter liegen. Es zählt allein, was dort festgesetzt ist.
Häufige Fragen zu GRZ und GFZ.
Was ist der Unterschied zwischen GRZ und GFZ?
Die GRZ (Grundflächenzahl) begrenzt, wie viel deiner Grundstücksfläche am Boden überbaut werden darf — sie deckelt den Fußabdruck des Gebäudes. Die GFZ (Geschossflächenzahl) begrenzt die Summe der Flächen aller Vollgeschosse — sie deckelt das Volumen. Beispiel: GRZ 0,4 und GFZ 1,2 auf 600 m² erlauben 240 m² Grundfläche und 720 m² Geschossfläche, also rechnerisch drei Vollgeschosse.
Wo finde ich die GRZ und GFZ für mein Grundstück?
Im Bebauungsplan deiner Stadt oder Gemeinde, genauer in der Nutzungsschablone deines Baufelds. Den Plan bekommst du beim Bauamt, im kommunalen Geoportal — oder digital aufbereitet über Wohnvision Digital. Gibt es keinen Bebauungsplan, gilt im Innenbereich § 34 BauGB: Maßstab ist dann die Umgebungsbebauung.
Zählen Garage, Stellplätze und Terrasse zur GRZ?
Ja — Garagen, Stellplätze samt Zufahrten, Nebenanlagen und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche werden bei der Grundfläche mitgerechnet (§ 19 Abs. 4 BauNVO). Dafür darf die festgesetzte GRZ um bis zu 50 % überschritten werden, maximal bis zu einem Wert von 0,8.
Was ist die Kappungsgrenze?
Die Obergrenze für die GRZ-Überschreitung durch Nebenanlagen aus § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO: Die festgesetzte GRZ darf um höchstens 50 % überschritten werden, und das Ergebnis darf 0,8 nicht übersteigen. Bei GRZ 0,6 wären rechnerisch 0,9 möglich — die Kappung begrenzt auf 0,8.
Zählt der Keller zur Geschossfläche?
Nur, wenn er ein Vollgeschoss ist — und das definiert jede Landesbauordnung anders. In NRW (§ 2 Abs. 6 BauO NRW) zählt ein Geschoss als Vollgeschoss, wenn seine Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über der Geländeoberfläche liegt. Ein normaler Keller bleibt damit meist außen vor.
Was gilt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?
Im unbeplanten Innenbereich greift § 34 BauGB: Dein Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die faktisch vorhandene Bebauung der Nachbarschaft wird damit zum Maßstab für deine mögliche GRZ und GFZ. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist Wohnbebauung nur ausnahmsweise zulässig.
Kann ich die GRZ oder GFZ überschreiten?
Nur mit einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB — etwa wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Das ist eine Ermessensentscheidung der Baubehörde ohne Rechtsanspruch. Plane deshalb zunächst innerhalb der festgesetzten Werte.
Ist dieser Rechner rechtsverbindlich?
Nein. Der Rechner arbeitet mit den Formeln der BauNVO und liefert eine fundierte Orientierung. Rechtsverbindlich sind allein die Festsetzungen deines Bebauungsplans, die Auskunft deines Bauamts und im Zweifel eine Bauvoranfrage. Deinen geltenden Bebauungsplan bekommst du direkt über Wohnvision Digital.

Hol dir deinen Bebauungsplan.
Den geltenden Bebauungsplan für deine Adresse bekommst du direkt über Wohnvision Digital — mit allen Festsetzungen zu GRZ, GFZ und Geschossigkeit als Grundlage für deine Planung.