Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Der Bebauungsplan ist das zentrale Planungsinstrument der Gemeinde Abtsteinach und legt fest, wie Grundstücke bebaut werden dürfen. Darin sind wichtige Parameter wie die Geschossigkeit, die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) verankert, die bestimmen, wie intensiv ein Grundstück genutzt werden kann. Auch die genauen Baufenster, also die Bereiche, in denen Gebäude errichtet werden dürfen, sind darin definiert. In Abtsteinach, dem Luftkurort im Odenwald-Gebiet des Bergstraßenlandkreises, prägen vor allem landschaftsgerechte Wohnbebauung und die Erhaltung des ländlichen Charakters die Planungsgrundsätze.
Wenn Sie ein Grundstück in Abtsteinach (69518) erwerben, sanieren oder neu bebauen möchten, ist die Einsicht in den zuständigen Bebauungsplan unerlässlich. Das Bauamt Abtsteinach stellt diese Informationen zur Verfügung und beantwortet Fragen zu den geltenden Festsetzungen. Zusätzlich können Sie den Bebauungsplan über das Geoportal der Gemeinde digital einsehen. Dort finden Sie auch Informationen zu Nachbargrundstücken und den städtebaulichen Rahmenbedingungen Ihres Vorhabens.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.