Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
In Peheim (49696) im Landkreis Cloppenburg findest du wie überall in Nordrhein-Westfalen einen rechtsgültigen Bebauungsplan vor. Darin sind alle wichtigen Baurechtsvorgaben festgehalten: die Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt, wie viel Prozent deines Grundstücks versiegelt werden darf, die Geschossflächenzahl (GFZ) regelt die Gesamtbaufläche, und die zulässige Geschossigkeit legt fest, wie viele Stockwerke möglich sind. Zusätzlich definieren Baufenster und die Art der baulichen Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Mischgebiet), welche Bauprojekte überhaupt zulässig sind.
Peheim ist seit den 1990er Jahren durch massive Wohnbauentwicklung geprägt – zahlreiche Neubaugebiete entstanden, wenn du also hier ein Haus bauen oder umbauen möchtest, brauchst du Klarheit über deine Grundstückslage und die aktuell geltenden Festsetzungen. Der Bebauungsplan ist dabei dein rechtliches Fundament, um Verwechslungen oder kostspielige Genehmigungsverzögerungen zu vermeiden.
Du erhältst den B-Plan digital über das Geoportal der Gemeinde Molbergen, oft mit WMS/WFS-Unterstützung zur interaktiven Abfrage. Wir beschaffen dir den aktuellen Plan strukturiert und bereiten die relevanten Vorgaben für dein Projekt auf – so ersparst du dir lange Behördengänge und hast sofort die Informationen, die du für deine Planung brauchst.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.