Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
AGB der Wohnvision digital GmbH i.Gr. für die Beschaffung amtlicher Unterlagen.
Wohnvision digital GmbH i.Gr.
Simeonscarré 2
32423 Minden
E-Mail: support@wohnvision-digital.de
(1) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Dienstleistung der Beschaffung amtlicher Unterlagen (z.B. Bebauungspläne, Registerauszüge oder vergleichbare Dokumente) im Auftrag des Kunden.
(2) Die Wohnvision digital GmbH i.Gr. ist keine Behörde. Die Dienstleistung besteht ausschließlich in der Anforderung, Kommunikation mit zuständigen Stellen sowie der Weiterleitung der erhaltenen Dokumente.
(3) Die jeweiligen Dokumente können grundsätzlich auch direkt bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Mit Absenden des Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt durch Bestätigung per E-Mail oder durch Beginn der Ausführung der Dienstleistung zustande.
(1) Die Dienstleistung umfasst ausschließlich die Beschaffung der angeforderten Unterlagen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen.
(2) Die Bearbeitung erfolgt in der Regel kurzfristig nach Auftragseingang. Die tatsächliche Dauer kann von der Bearbeitungszeit der zuständigen Behörde abhängen.
(3) Die Übermittlung der Dokumente erfolgt grundsätzlich digital per E-Mail, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu machen.
(2) Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
(3) Soweit für die Beschaffung ein berechtigtes Interesse oder eine Vollmacht erforderlich ist, hat der Kunde diese bereitzustellen.
(1) Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Preis.
(2) Der Gesamtpreis kann sich aus der Servicegebühr sowie zusätzlichen Gebühren der jeweiligen Behörde zusammensetzen.
(3) Amtliche Gebühren sind vom Kunden zu tragen.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Keine Haftung wird übernommen für Verzögerungen oder Entscheidungen der zuständigen Behörden.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Durchführung der Dienstleistung zur Beschaffung der angeforderten Unterlagen, nicht der garantierte Erfolg der Dokumentenbereitstellung.
(2) Die Servicegebühr ist daher auch dann geschuldet, wenn die zuständige Behörde mitteilt, dass kein entsprechendes Dokument vorhanden ist oder ein Dokument aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht herausgegeben werden kann.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: 11.02.2026