Heizungsgesetz 2026 abgeschafft: Was jetzt beim Heizen gilt
Die 65-Prozent-Regel ist Geschichte: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Welche Pflichten wegfallen, was die Bio-Treppe für neue Gasheizungen bedeutet und warum die Förderung von bis zu 80 Prozent jetzt dein wichtigster Hebel ist.

Das Heizungsgesetz ist Geschichte – das gilt seit dem 29. Juli 2026
Kaum ein Gesetz hat Eigentümer:innen so verunsichert wie das Heizungsgesetz 2026 – offiziell das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit seiner 65-Prozent-Regel. Damit ist jetzt Schluss: Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, seit dem 29. Juli 2026 ist es in Kraft. Die Kernbotschaft: Du entscheidest wieder selbst, welche Heizung du einbaust.
Was viele überrascht: Es fällt nicht nur die 65-Prozent-Regel. Auch die 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Kessel und das Betriebsverbot fossiler Heizungen ab 2045 sind gestrichen. Ganz ohne neue Regeln kommt das Gesetz aber nicht aus – und wer jetzt die falschen Schlüsse zieht, zahlt später drauf.
Dieser Artikel sortiert für dich: Was ist weggefallen, was gilt stattdessen, und was heißt das konkret für deine nächste Heizungsentscheidung – ob im Bestand oder beim geplanten Umbau.
Diese Pflichten sind weggefallen
Die Reform streicht die vier Regeln, die beim alten Heizungsgesetz für den größten Druck gesorgt haben:
Regel | Bis 28.07.2026 | Seit 29.07.2026 |
|---|---|---|
65-Prozent-Regel | Neue Heizungen: mind. 65 % erneuerbare Energien (an Wärmeplanungs-Fristen gekoppelt) | Gestrichen – freie Wahl der Heizungsart |
30-Jahre-Austauschpflicht | Alte Standard-Kessel mussten nach 30 Jahren raus | Gestrichen – funktionierende Heizungen dürfen bleiben |
Betriebsverbot ab 2045 | Fossile Heizungen mussten spätestens Ende 2044 vom Netz | Gestrichen – kein festes Enddatum mehr |
Beratungspflicht | Verpflichtende Beratung vor Einbau fossiler Heizungen | Entfallen |
Für dich als Eigentümer:in heißt das zunächst: kein Handlungsdruck im Bestand. Niemand zwingt dich, eine funktionierende Öl- oder Gasheizung auszutauschen – weder nach 30 Jahren noch zu einem Stichtag 2045.

Was stattdessen gilt: freie Heizungswahl und die Bio-Treppe
Erlaubt ist wieder alles: Wärmepumpe, Gas- und Ölheizung, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösungen. Statt einer Technikvorgabe setzt das Gesetz auf den Brennstoff – mit der sogenannten Bio-Treppe.
Ab Jahr | Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe |
|---|---|
2029 | 10 % |
2030 | 15 % |
2035 | 30 % |
2040 | 60 % |
2045 | 100 % |
Zusätzlich kommt ab 2028 eine Grüngasquote für die Gaslieferanten; die Details legt die Bundesregierung bis Ende 2026 fest. Und die kommunale Wärmeplanung läuft weiter – sie löst für dich keine Heizungspflichten mehr aus, bleibt aber wichtig: Sie zeigt dir, ob in deiner Straße Fernwärme geplant ist, bevor du in eine eigene Anlage investierst.
Für Vermieter:innen enthält das Gesetz einen neuen Kostenhebel: Wer ab 2028 noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, trägt die Hälfte der Netzentgelte und CO₂-Kosten selbst, ab 2029 zusätzlich die Hälfte der Mehrkosten für die Bio-Anteile – umlegen auf die Miete lässt sich das nicht mehr vollständig.
Gasheizung bleibt erlaubt – aber rechne ehrlich
Die neue Freiheit verführt zu einem Kurzschluss: „Dann baue ich einfach wieder Gas ein.“ Erlaubt ist das – wirtschaftlich solltest du aber drei Kostentreiber einpreisen:
- CO₂-Preis: Ab 2027 wandert der Gebäudesektor in den europäischen Emissionshandel (ETS 2) – der Preisdeckel des nationalen Systems fällt, Heizöl und Erdgas verteuern sich tendenziell deutlich.
- Bio-Treppe: Klimaneutrale Brennstoffe wie Biomethan kosten spürbar mehr als Erdgas – und dein Pflichtanteil steigt alle paar Jahre.
- Netzentgelte: Je mehr Haushalte vom Gas gehen, desto weniger Anschlüsse teilen sich die Netzkosten – die Grundkosten pro verbleibendem Anschluss steigen.
Umgekehrt gilt: Wer auf Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse umsteigt, ist von Bio-Treppe und ETS-2-Preisrisiko weitgehend unabhängig – und bekommt den Umstieg aktuell so stark gefördert wie vielleicht nie wieder.
Heizungsförderung 2026: bis zu 80 Prozent – aber die Uhr tickt
Die Bundesförderung läuft über die KfW (Zuschuss 458) weiter und wurde zum 21. Juli 2026 reformiert. Die Bausteine:
- 30 % Grundförderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme-Anschluss).
- 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn du eine funktionierende alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung austauschst – dieser Bonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Punkte und entfällt ab August 2028 komplett.
- 10–40 % Einkommensbonus, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € – jede Grenze steigt um 10.000 € pro kindergeldberechtigtem Kind.
Gedeckelt ist die Summe bei 80 % der förderfähigen Kosten – im Einfamilienhaus maximal 28.000 Euro. Auch dieser Deckel soll künftig halbjährlich um 750 Euro sinken.
Was du jetzt konkret tun solltest
- Deine Heizung läuft und ist unter 20 Jahre alt: Nichts tun. Es gibt keine Pflicht mehr – beobachte die Energiepreise und plane den Tausch in deine langfristige Sanierungsstrategie ein.
- Deine Heizung ist alt oder störanfällig: Jetzt rechnen. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % gilt nur noch bis Anfang 2027 in voller Höhe – ein geplanter Tausch wird durch Warten messbar teurer.
- Du liebäugelst mit einer neuen Gasheizung: Vollkosten über 20 Jahre vergleichen, Bio-Treppe und ETS 2 einrechnen, und vorher die kommunale Wärmeplanung deiner Stadt prüfen – kommt Fernwärme, ist das oft die bessere Option.
- Du planst Umbau, Ausbau oder Aufstockung: Denk die Heizfrage gleich mit. Wer ohnehin Wohnraum erweitert oder das Dachgeschoss ausbaut, dimensioniert die neue Heizung direkt auf die künftige Fläche.
Fazit: Weniger Pflicht, mehr Eigenverantwortung
Das Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt den Zwang aus der Heizungsfrage – aber nicht die Ökonomie. Die Pflichten sind weg, die Kostentreiber für fossiles Heizen bleiben und wachsen: CO₂-Preis, Bio-Treppe, Netzentgelte. Wer klug entscheidet, nutzt die Rekordförderung, solange Klimabonus und Förderdeckel noch auf dem heutigen Niveau liegen.
Und: Der energetische Zustand deiner Immobilie entscheidet beim Verkauf über den Preis – eine zukunftsfähige Heizung ist ein Werttreiber, eine alte Ölheizung ein Verhandlungsargument der Käuferseite.
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Häufige Fragen
Ist das Heizungsgesetz wirklich abgeschafft?
Die zentralen Pflichten sind weg: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat das GEG zum 29. Juli 2026 grundlegend umgebaut. Die 65-Prozent-Regel, die 30-Jahre-Austauschpflicht und das Betriebsverbot fossiler Heizungen ab 2045 sind gestrichen. Das GEG selbst existiert weiter – mit neuen Regeln wie der Bio-Treppe.
Muss ich meine alte Öl- oder Gasheizung noch austauschen?
Nein. Die Pflicht, Kessel nach 30 Jahren auszutauschen, ist seit dem 29. Juli 2026 abgeschafft. Solange deine Heizung funktioniert, darfst du sie weiterbetreiben. Ein freiwilliger Tausch wird aber weiter gefördert – aktuell mit bis zu 80 Prozent der Kosten.
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja, ohne 65-Prozent-Pflicht und ohne verpflichtende Vorab-Beratung. Rechne aber die Folgekosten ein: Ab 2029 musst du über die Bio-Treppe steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen (10 % ab 2029 bis 100 % ab 2045), dazu kommen CO₂-Preis und tendenziell steigende Netzentgelte.
Welche Heizungsförderung gilt aktuell?
Über die KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Tausch alter Fossilheizungen und je nach Einkommen 10–40 % Einkommensbonus – zusammen bis zu 80 % von maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus.
Gilt das Verbot fossiler Heizungen ab 2045 noch?
Das pauschale Betriebsverbot ist gestrichen – funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen steigt aber der vorgeschriebene Anteil klimaneutraler Brennstoffe über die Bio-Treppe bis 2045 auf 100 Prozent.