Dachausbau in NRW genehmigungsfrei? Was seit 1.9.2026 gilt
Dachausbau in NRW genehmigungsfrei? Seit 1. September 2026 oft ja, sogar ohne Bebauungsplan. Welcher der drei Wege für dich gilt und wo Vollgeschoss und Gaube zur Falle werden.

Dachausbau in NRW genehmigungsfrei: seit 1. September oft ja
Du willst den Dachboden zu Wohnraum ausbauen oder eine Gaube aufsetzen? Seit dem 1. September 2026 ist der Dachausbau in NRW in vielen Fällen genehmigungsfrei. Genau genommen ist er nicht verfahrensfrei, sondern freigestellt: Unterlagen einreichen, einen Monat warten, bauen.
Möglich macht das die Novelle der Landesbauordnung („BauCode NRW“). § 63 BauO NRW stellt die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben jetzt auch im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB frei. Das betrifft viele Wohnviertel der 1950er- bis 1980er-Jahre, die gar keinen Bebauungsplan haben.
Genehmigungsfrei heißt aber nicht regelfrei: Raumhöhe, Rettungsweg, Statik, Wärmeschutz und Bebauungsplan gelten weiter, nur prüft sie niemand mehr vorab. Wie das Verfahren abläuft, erklärt unser Ratgeber zur Genehmigungsfreistellung in NRW.
Drei Wege: verfahrensfrei, freigestellt oder vereinfachtes Verfahren
Welcher Weg für deine Gaube oder deinen Dachausbau gilt, hängt vom Planungsrecht deines Grundstücks und von der Art des Vorhabens ab:
Deine Situation | Weg | Was du tust |
|---|---|---|
Nur eine Gaube; ein Bebauungsplan oder eine Gestaltungssatzung regelt Zulässigkeit, Standort und Größe von Gauben, und deine Gaube hält das ein | Verfahrensfrei (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 i BauO NRW) | Statik von einer Tragwerksplanerin oder einem Tragwerksplaner bescheinigen lassen, dann bauen |
Dachausbau zu Wohnraum oder Gaube im qualifizierten Bebauungsplan-Gebiet, alle Festsetzungen eingehalten | Freigestellt (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW) | Unterlagen bei der Bauaufsicht einreichen, einen Monat warten, bauen |
Dachausbau zu Wohnraum samt Gauben ohne Bebauungsplan im Innenbereich (§ 34 BauGB) | Freigestellt, neu seit 1. September 2026 (§ 63 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW) | Wie oben, ein Bebauungsplan wird nicht verlangt |
Außenbereich, Widerspruch zu einer Festsetzung oder die Gemeinde verlangt ein Verfahren | Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW) | Bauantrag stellen; ohne Entscheidung binnen sechs Wochen nach Vollständigkeit gilt er als genehmigt (§ 74 BauO NRW) |
Wichtig: Den Dachboden zu Wohnraum auszubauen, ist nie verfahrensfrei. Das ist eine Nutzungsänderung mit neuen Anforderungen, für die § 62 Abs. 2 BauO NRW nicht greift. Verfahrensfrei bleiben reine Arbeiten am Dach: Bedachung samt Dämmung, Fenster einschließlich ihrer Öffnungen und Solaranlagen auf dem Dach (§ 62 Abs. 1 BauO NRW).
Was dein Dachgeschoss als Wohnraum erfüllen muss
Egal, welcher Weg gilt: Aus dem Dachboden wird ein Aufenthaltsraum, und dafür gelten sechs Anforderungen:
- Raumhöhe: mindestens 2,20 m lichte Höhe über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche; Raumteile bis 1,50 m Höhe zählen nicht mit (§ 46 Abs. 1 BauO NRW).
- Tageslicht: Fensterfläche mindestens ein Achtel der Netto-Raumfläche. Bei der Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes reicht seit dem 1. September 2026 ein Zehntel, mindestens 0,5 m² (§ 46 Abs. 2 BauO NRW).
- Zweiter Rettungsweg: Jedes Geschoss mit Aufenthaltsräumen braucht zwei Rettungswege (§ 33 BauO NRW), im Dach meist ein Fenster zum Anleitern: mindestens 0,90 × 1,20 m im Lichten, Brüstung höchstens 1,20 m, in der Dachschräge höchstens 1 m waagerecht von der Traufkante (§ 37 Abs. 5 BauO NRW). Liegt die Brüstung über 8 m, braucht die Feuerwehr ein Hubrettungsfahrzeug (§ 33 Abs. 3 BauO NRW).
- Treppe: Eine Einschubtreppe ist nur als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsraum zulässig (§ 34 Abs. 2 BauO NRW). Für Wohnraum brauchst du eine feste Treppe.
- Statik: Alte Dachbodendecken tragen oft keine Wohnlasten, und jede Gaube schneidet in die Sparren. Bei der Freistellung müssen die Nachweise spätestens bei Baubeginn vorliegen (§ 63 Abs. 6 BauO NRW).
- Wärmeschutz: Für neu beheizte Fläche gilt § 39 GModG: Der Wärmeverlust über die Außenbauteile der neuen Räume darf höchstens das 1,2-Fache des Neubau-Referenzgebäudes betragen. Ab mehr als 50 m² zusammenhängender neuer Nutzfläche kommt der sommerliche Wärmeschutz dazu (§ 14 GModG).
Was Gauben, Dämmung und Innenausbau ungefähr kosten, zeigt dir unser Ratgeber Dachgeschoss ausbauen.
Die zwei Rechen-Fallen: Vollgeschoss und Gauben-Länge
Viele Dachausbauten scheitern nicht an der Technik, sondern an zwei Rechnungen, die vorher niemand aufmacht.
Falle 1: Das Dachgeschoss wird zum Vollgeschoss
Ein Dachgeschoss mit Schrägen bleibt meist unter dieser Grenze. Große Gauben, ein Zwerchhaus oder ein höherer Kniestock vergrößern die Fläche mit 2,30 m Höhe aber schnell. Kippt das Dachgeschoss über die Drei-Viertel-Grenze, widerspricht es einem Bebauungsplan mit nur einem Vollgeschoss. Dann entfällt die Freistellung, und du brauchst eine Befreiung im Genehmigungsverfahren.
Achtung bei älteren Plänen: Deren Festsetzungen zur Geschosszahl beziehen sich auf die Bauordnung, die beim Satzungsbeschluss galt (OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2018, 10 A 2937/15). Bei einem Plan von 1985 kann also eine andere Vollgeschoss-Definition gelten als heute. Lass das vor dem Entwurf klären.
Falle 2: Zu lange Gauben vergrößern die Abstandsfläche
Jede Außenwand braucht in NRW eine Abstandsfläche von 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 Abs. 5 BauO NRW). H ist die Wandhöhe bis zur Dachhaut; ein Dach bis 45 Grad Neigung zählt nicht mit. Anders ist es, wenn deine Gauben auf einer Dachfläche zusammen länger sind als die Hälfte der Wand darunter. Dann kommt ein Drittel der Dachhöhe zur Wandhöhe hinzu (§ 6 Abs. 4 BauO NRW).
Beispiel bei 40 Grad Dachneigung: Traufhöhe 6,20 m, Dachhöhe bis zum First 4,80 m. Mit kurzen Gauben ergibt 0,4 × 6,20 m nur 2,48 m, es gilt das Mindestmaß von 3,00 m. Mit zu langen Gauben steigt H auf 7,80 m und die Abstandsfläche auf 3,12 m. Steht dein Haus dort nur 3,05 m von der Grenze entfernt, ist die Gaube so unzulässig.
Praxisbeispiel: Zwei Gauben auf einem Haus in Bielefeld
Ein Paar besitzt ein 1½-geschossiges Einfamilienhaus von 1974 in einem Bielefelder Wohngebiet mit qualifiziertem Bebauungsplan: ein Vollgeschoss, Satteldach, keine Regel für Gauben. Aus dem Abstellboden sollen zwei Kinderzimmer und ein Bad werden, zur Gartenseite zwei Gauben mit je 2,50 m Breite. Die Architektin rechnet:
- Vollgeschoss: Das Erdgeschoss hat 99 m² Grundfläche, die Grenze liegt bei 74,25 m². Mit den Gauben erreicht das Dachgeschoss auf 55 m² die 2,30 m. Das sind 56 Prozent, also kein Vollgeschoss.
- Abstandsfläche: Die Gartenwand ist 11 m lang, die Gauben kommen zusammen auf 5,00 m und bleiben unter der Hälfte von 5,50 m. Das Dach zählt nicht zur Wandhöhe.
- Rettungsweg: Eine Gaube erhält ein Fenster mit 0,80 × 1,00 m lichter Öffnung und 0,90 m Brüstung. Das ist zulässig, weil durch Nutzungsänderung neuer Wohnraum entsteht. Die Brüstung liegt rund 4 m über dem Garten, weit unter der 8-m-Grenze.
- Licht: Das größere Kinderzimmer hat 16 m² Netto-Raumfläche. Statt 2,0 m² (ein Achtel) genügen 1,6 m² Fensterfläche (ein Zehntel).
- Treppe und Wärmeschutz: Die Einschubtreppe weicht einer festen Treppe. Weil 58 m² zusammenhängende Nutzfläche neu beheizt werden, weist die Fachplanung neben § 39 GModG auch den sommerlichen Wärmeschutz nach.
Weil der Bebauungsplan qualifiziert ist und alle Festsetzungen eingehalten sind, reicht die Genehmigungsfreistellung: Unterlagen über das Bauportal.NRW einreichen, einen Monat warten, mit Statik und Wärmeschutznachweis beginnen. Eine Genehmigungsgebühr fällt nicht an. Mit einer Gestaltungsregel für Gauben im Plan wären die Gauben allein sogar verfahrensfrei gewesen; der Ausbau zu Wohnraum hätte trotzdem die Freistellung gebraucht.
Wann es komplizierter wird
- Baudenkmal: Für Veränderungen an einem Baudenkmal brauchst du eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, auch wenn der Ausbau baurechtlich verfahrensfrei oder freigestellt ist (§ 9 DSchG NRW). Das kann auch Vorhaben in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals treffen.
- Gestaltungssatzung: Viele Städte regeln Gauben per örtlicher Bauvorschrift nach § 89 BauO NRW, etwa Breite, Form oder Abstand zum Giebel. Die gilt auch, wenn niemand sie prüft. Frag deshalb bei deiner Stadt nach.
- Außenbereich: Im Außenbereich nach § 35 BauGB gibt es für den Dachausbau keine Freistellung; hier bleibt es beim Genehmigungsverfahren.
- Eigene Wohnung: Wird das Dach zu einer separaten Wohnung, kann die Stellplatzsatzung deiner Gemeinde einen weiteren Stellplatz verlangen (§ 48 BauO NRW). Details findest du in unserem Artikel zur Stellplatzpflicht.
- Dach anheben: Dann wird aus dem Ausbau eine Aufstockung (siehe Haus aufstocken).
Häufige Fehler beim Dachausbau ohne Baugenehmigung
- Vor Ablauf der Monatsfrist begonnen: Bis dahin kann die Gemeinde noch das vereinfachte Verfahren verlangen. Wer früher baut, baut ohne Baurecht.
- Einschubtreppe behalten: Für Wohnraum im Dach ist sie unzulässig. Spätestens beim Verkauf fällt das auf.
- Vollgeschoss nicht gerechnet: Große Gauben machen das Dachgeschoss zum Vollgeschoss, der Bebauungsplan erlaubt aber nur eines.
- Gauben zu lang geplant: Mehr als die halbe Wandlänge vergrößert die Abstandsfläche. Bei knappen Grenzabständen scheitert daran das ganze Vorhaben.
- Nachweise nachgereicht: Statik und Wärmeschutz müssen bei Baubeginn vorliegen, nicht erst zur Fertigstellung.
- Erleichterungen ohne Nutzungsänderung genutzt: Kleineres Rettungsfenster und Zehntel-Regel gelten nur, wenn neuer Wohnraum durch Nutzungsänderung entsteht.
Fazit: Erst das Planungsrecht, dann die Gaube
Seit dem 1. September 2026 ist der Dachausbau in NRW in vielen Fällen genehmigungsfrei, im Bebauungsplan-Gebiet wie im unbeplanten Innenbereich. Ob du den schnellen Weg nehmen darfst, entscheidet dein Planungsrecht: Was setzt der Bebauungsplan zu Vollgeschossen, Dachform und Gauben fest? Gibt es eine Gestaltungssatzung? Liegt dein Haus im Außenbereich?
Diese Fragen beantwortet der Bebauungsplan deines Grundstücks. Über wohnvision-digital bekommst du ihn digital und ohne Behördengang, werktags innerhalb von 24 Stunden. So weißt du vor der Planung, ob deine Gaube ohne Baugenehmigung durchgeht.
Häufige Fragen
Ist der Dachausbau in NRW genehmigungsfrei?
Seit dem 1. September 2026 oft ja: Die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken ist im qualifizierten Bebauungsplan-Gebiet und im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) freigestellt (§ 63 BauO NRW). Du reichst Unterlagen ein und darfst nach einem Monat beginnen, wenn die Gemeinde kein Verfahren verlangt.
Brauche ich für eine Dachgaube in NRW eine Baugenehmigung?
Nicht immer. Verfahrensfrei ist sie, wenn ein Bebauungsplan oder eine Gestaltungssatzung Gauben regelt, deine Gaube dem entspricht und die Statik bescheinigt ist (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 i BauO NRW). Als Teil eines Dachausbaus zu Wohnzwecken ist sie sonst meist freigestellt (§ 63 BauO NRW); im Außenbereich brauchst du eine Genehmigung.
Wie groß muss das Rettungsfenster im Dachgeschoss sein?
Mindestens 0,90 × 1,20 m lichte Öffnung, Brüstung höchstens 1,20 m über dem Fußboden. Entsteht der Wohnraum durch Nutzungsänderung, reichen seit dem 1. September 2026 0,80 × 1,00 m. In der Dachschräge darf das Fenster höchstens 1 m waagerecht von der Traufkante entfernt sein (§ 37 Abs. 5 BauO NRW).
Reicht eine Einschubtreppe für ein ausgebautes Dachgeschoss?
Nein. Einschiebbare Treppen sind nur in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und nur als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsraum zulässig (§ 34 Abs. 2 BauO NRW). Für Wohnräume im Dach brauchst du eine feste Treppe.
Wann wird mein Dachgeschoss zum Vollgeschoss?
Wenn es über mehr als drei Viertel der Grundfläche des Geschosses darunter mindestens 2,30 m lichte Höhe hat (§ 2 Abs. 6 BauO NRW). Erlaubt dein Bebauungsplan nur ein Vollgeschoss, widerspricht ein solches Dachgeschoss der Festsetzung. Dann entfällt die Freistellung.