Wärmepumpe nachrüsten im Altbau: GEG-Pflicht, Kosten, Förderung 2026
Du willst eine Wärmepumpe nachrüsten im Altbau? Wir zeigen dir, ob das ohne Sanierung klappt, was die 65-Prozent-Regel (§ 71 GEG) für deinen Bestand bedeutet, was es 2026 kostet und wie du dir bis zu 70 Prozent Förderung sicherst.

Wärmepumpe nachrüsten im Altbau: Geht das überhaupt?
Kurze Antwort: Ja, in den meisten Fällen. Der hartnäckige Mythos „Wärmepumpe braucht Fußbodenheizung und Vollsanierung" stimmt so nicht. Auch im unsanierten Altbau mit klassischen Heizkörpern lässt sich eine Wärmepumpe nachrüsten und effizient betreiben, wenn ein paar technische Voraussetzungen passen.
Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die Vorlauftemperatur. Das ist die Temperatur, mit der das Heizwasser zu den Heizkörpern läuft. Eine Wärmepumpe arbeitet umso sparsamer, je niedriger diese liegt. Als Faustregel der Verbraucherzentrale gilt: Dein Gebäude ist geeignet, wenn die Heizung möglichst ganzjährig unter 55 Grad Celsius auskommt, ideal sind 45 Grad oder weniger.
Der gute Punkt für Altbau-Eigentümer: Alte Heizkörper sind oft überdimensioniert. Sie wurden früher großzügig geplant und haben Reserven. Genau diese Reserven nutzt du, um die Vorlauftemperatur zu senken, ohne dass ein einziger Raum kalt bleibt.
Dieser Artikel führt dich durch die Technik, die rechtlichen Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), realistische Kosten und die Förderung 2026. Damit du am Ende einschätzen kannst, ob sich die Wärmepumpe für deinen Bestand rechnet.
Funktioniert die Wärmepumpe im unsanierten Altbau?
Ob deine Wärmepumpe sparsam läuft, misst man an der Jahresarbeitszahl (JAZ). Sie sagt dir, wie viel Kilowattstunden Wärme die Anlage aus einer Kilowattstunde Strom macht. Eine JAZ von 4 heißt: aus 1 kWh Strom werden 4 kWh Wärme. Ab einer JAZ von 3 gilt eine Wärmepumpe als effizient. Selbst in Altbauten erreichen gut geplante Anlagen im Schnitt rund 3,1, gut sanierte Häuser kommen auf 4 bis 5.
Damit das gelingt, brauchst du eine niedrige Vorlauftemperatur und ausreichend große Heizflächen. Flächenheizungen wie eine Fußbodenheizung sind ideal, weil sie mit 35 bis 45 Grad auskommen. Pflicht sind sie aber nicht. Große Plattenheizkörper schaffen das oft auch.
Der wichtigste erste Schritt ist eine Heizlastberechnung nach Norm. Eine Fachfirma prüft Raum für Raum, ob deine vorhandenen Heizkörper bei 55 Grad Vorlauftemperatur die Heizlast vollständig decken. Liegt der Deckungsgrad bei oder über 100 Prozent, sind die Heizkörper niedertemperaturfähig und können bleiben. Liegt er darunter, tauschst du gezielt einzelne Heizkörper gegen größere oder spezielle Niedertemperatur-Modelle.
Ebenso wichtig ist der hydraulische Abgleich. Dabei wird eingestellt, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die er braucht. Ohne Abgleich laufen einige Räume heiß, andere bleiben kühl, und du musst die Vorlauftemperatur unnötig hochdrehen. Nach Einbau und Abgleich kann die Vorlauftemperatur in der Praxis auf rund 42 Grad bei 3 Grad Außentemperatur sinken.
Praxisbeispiel: Ein Reihenmittelhaus von 1968 in Bielefeld, Klinker, zweifach verglaste Fenster aus den 90ern, sonst unsaniert. Die Heizlastberechnung zeigt, dass die alten Heizkörper im Wohnzimmer und Bad zu klein sind. Nach Tausch dieser zwei Heizkörper und einem hydraulischen Abgleich läuft die Luft-Wasser-Wärmepumpe mit maximal 50 Grad Vorlauf und einer JAZ um 3,3. Eine Vollsanierung war nicht nötig.
Die 65-Prozent-Regel nach § 71 GEG: Wann sie dich im Bestand trifft
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt in § 71 GEG vor: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Das ist Bundesrecht und gilt damit bundesweit, von Bielefeld bis München.
Wichtig für dich als Bestandseigentümer: Im bestehenden Gebäude greift die Pflicht nicht sofort, sondern ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Deine Stadt oder Gemeinde muss erst entscheiden, wo künftig Wärmenetze oder Wasserstoffnetze entstehen. Bis diese Planung steht, gelten Übergangsfristen.
Die zwei zentralen Stichtage nach dem aktuellen GEG (§ 71 in Verbindung mit den Übergangsregeln): In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die 65-Prozent-Pflicht für neu eingebaute Heizungen spätestens nach dem 30. Juni 2026. In kleineren Gemeinden bis 100.000 Einwohner spätestens nach dem 30. Juni 2028.
Das heißt konkret: In einer Großstadt wie München, Hannover oder Bielefeld läuft die Frist Mitte 2026 ab. In einer kleineren Kommune wie Detmold oder Herford hast du nach aktuellem Stand noch bis Mitte 2028 Zeit, solange die Gemeinde nicht vorher per öffentlich bekannt gemachtem Beschluss ein Wärmenetz- oder Wasserstoffgebiet ausweist. Allein der fertige Wärmeplan löst die Pflicht noch nicht aus, es braucht die separate Gebietsausweisung.
Wichtig zur Einordnung Mitte 2026: Die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt, das das GEG ablösen und die starre 65-Prozent-Regel streichen soll, technologieoffener und einfacher. Dieses Reformgesetz ist nach dem hier zugrunde liegenden Stand jedoch noch nicht in Kraft. Bis es verabschiedet und veröffentlicht ist, gilt das beschriebene GEG mit den Fristen 2026 und 2028 unverändert. Prüfe deshalb vor einer Entscheidung den tagesaktuellen Rechtsstand beim BMWSB oder der Verbraucherzentrale.
Reparatur erlaubt, aber: Was gilt bei kaputter Heizung?
Eine bestehende Öl- oder Gasheizung musst du nicht rauswerfen, nur weil das GEG existiert. Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen, und reparieren darfst du sie ebenfalls. Die 65-Prozent-Pflicht greift erst, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss.
Geht deine alte Heizung irreparabel kaputt (Havarie), bist du nicht über Nacht verpflichtet, sofort eine Wärmepumpe zu installieren. Das GEG gibt dir eine allgemeine Übergangsfrist von fünf Jahren, um den Umstieg auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie geordnet vorzubereiten. In dieser Zeit darfst du übergangsweise sogar eine gebrauchte oder gemietete Gasheizung einbauen.
Längere Fristen gibt es in Sonderfällen: Bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahre, bei zugesagtem Anschluss an ein Wärmenetz bis zu zehn Jahre. Zusätzlich enthält § 71 GEG eine allgemeine Härtefallregelung, die auf Antrag Ausnahmen erlaubt, etwa wenn die Investition in keinem angemessenen Verhältnis zum Gebäudewert steht.
§ 72 GEG: Das Betriebsverbot für alte Heizkessel
Unabhängig von der 65-Prozent-Regel gibt es eine zweite Pflicht, die viele Altbau-Eigentümer übersehen: das Betriebsverbot nach § 72 GEG. Heizkessel mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden.
Für jüngere Kessel gilt die 30-Jahre-Regel: Wurde dein Kessel 1991 oder später eingebaut, darfst du ihn maximal 30 Jahre betreiben. Ein Kessel von 1996 muss also spätestens 2026 außer Betrieb gehen.
Es gibt Ausnahmen nach § 72 GEG: Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen, ebenso Anlagen mit einer Nennleistung unter 4 Kilowatt oder über 400 Kilowatt. Auch Hybridsysteme, in denen der fossile Kessel mit Wärmepumpe oder Solarthermie kombiniert ist, fallen unter Sonderregeln.
Ein Enddatum setzt § 72 GEG ohnehin: Mit fossilen Brennstoffen dürfen Heizkessel längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 betrieben werden. Wer heute im Altbau ohnehin vor einem Heizungstausch steht, fährt mit der Wärmepumpe also langfristig auf der sicheren Seite.
Was kostet eine Wärmepumpe im Altbau wirklich?
Die Spanne ist groß, weil jeder Altbau anders ist. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Einbau musst du grob mit 20.000 bis über 35.000 Euro rechnen, der Durchschnitt liegt nach co2online-Daten bei rund 36.000 Euro im teureren Bereich. Die Luft-Wasser-Variante ist der häufigste und günstigste Einstieg in den Bestand.
Erdwärmepumpen (Sole-Wasser) sind effizienter, aber teurer, weil Bohrung oder Erdkollektoren dazukommen. Hier landest du schnell bei rund 28.000 bis 40.000 Euro, allein die Erdsonde schlägt mit 6.000 bis 13.000 Euro zu Buche.
Im Altbau kommen oft Zusatzkosten dazu, die du einplanen solltest:
• Tausch einzelner zu kleiner Heizkörper gegen Niedertemperatur-Modelle, je Heizkörper grob mehrere Hundert bis rund 1.000 Euro
• Pufferspeicher und gegebenenfalls neuer Warmwasserspeicher
• Hydraulischer Abgleich und Anpassung der Heizungsregelung
• Elektroarbeiten und gegebenenfalls Anpassung des Zählerschranks
Beim laufenden Betrieb sind die Stromkosten entscheidend. Laut Heizspiegel 2025 lagen die durchschnittlichen Heizkosten mit Wärmepumpe bei rund 1.195 Euro pro Jahr. Je nach Hausgröße, Dämmung und JAZ liegt der Betriebsstrom zwischen etwa 230 und 1.400 Euro jährlich. Ein gut eingestellter Altbau mit JAZ über 3 landet meist im mittleren Bereich. Wärmepumpenstrom-Tarife senken die Kosten zusätzlich.
Förderung 2026: Bis zu 70 Prozent über die KfW
Die zentrale Förderung läuft über die KfW-Heizungsförderung 458 (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG). Sie setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen, die du teils kombinieren kannst.
• Grundförderung: 30 Prozent für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe, für alle Eigentümer
• Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 Prozent beim Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung
• Einkommens-Bonus: 30 Prozent, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt
• Effizienz-Bonus: zusätzlich 5 Prozent für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten
Gedeckelt ist die Summe bei maximal 70 Prozent, auch wenn die Boni rechnerisch höher lägen. Die förderfähigen Kosten liegen bei einer Wohneinheit im Einfamilienhaus bei bis zu 30.000 Euro. Maximal sind also 21.000 Euro Zuschuss drin.
Rechenbeispiel Detmold: Selbstnutzendes Ehepaar, zu versteuerndes Einkommen 38.000 Euro, ersetzt eine 22 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. 30 Prozent Grundförderung plus 20 Prozent Klimageschwindigkeit plus 30 Prozent Einkommen ergäbe 80 Prozent, gedeckelt auf 70 Prozent. Bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten sind das 21.000 Euro Zuschuss, du zahlst nur 9.000 Euro des förderfähigen Anteils selbst.
Ganz wichtig zum Ablauf: Den Antrag musst du stellen, bevor du den Auftrag vergibst und bevor die Arbeiten vor Ort starten. Du beauftragst dafür zuerst einen Fachbetrieb oder eine Energieeffizienz-Expertin, schließt den Vertrag mit aufschiebender Bedingung und beantragst dann den Zuschuss bei der KfW. Wer erst baut und dann den Antrag stellt, verliert die Förderung.
Alternative oder Ergänzung: Statt der KfW-Förderung kannst du Sanierungskosten steuerlich über § 35c EStG geltend machen, 20 Prozent verteilt über drei Jahre, maximal 40.000 Euro je Objekt. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht, du musst dich entscheiden. Für die meisten Eigentümer ist der KfW-Zuschuss attraktiver.
Die häufigsten Stolperfallen im Altbau
• Keine Heizlastberechnung: Wer die Wärmepumpe nach Bauchgefühl auslegen lässt, riskiert eine zu große oder zu kleine Anlage und im Winter kalte Räume. Die Berechnung Raum für Raum ist Pflichtprogramm.
• Zu hohe Vorlauftemperatur: Jedes Grad mehr kostet Effizienz. Bleibt die Anlage dauerhaft über 55 Grad, fällt die JAZ und die Stromrechnung steigt spürbar.
• Schlechte Dämmung ignorieren: Bei ungedämmtem Dach oder Keller kann die Wärmepumpe zwar laufen, aber die Heizlast bleibt hoch. Oft lohnt es sich, vorher günstige Maßnahmen wie die oberste Geschossdecke zu dämmen.
• Hydraulischen Abgleich weglassen: Ohne Abgleich verschenkst du Effizienz und meist auch Förderung, denn er ist Fördervoraussetzung.
• Antrag zu spät: Erst Auftrag, dann Antrag bedeutet null Förderung. Reihenfolge einhalten.
• Nur auf den Preis schauen: Stiftung Warentest hat bei Wärmepumpen-Angeboten riesige Kostenspannen und lückenhafte Planung festgestellt. Hol mehrere Angebote ein und achte auf Heizlastberechnung und JAZ-Prognose im Angebot.
Fazit: Lohnt sich die Wärmepumpe in deinem Altbau?
Eine Wärmepumpe nachrüsten im Altbau ist in den meisten Bestandsgebäuden machbar, ohne Komplettsanierung. Der Schlüssel sind eine niedrige Vorlauftemperatur, eine saubere Heizlastberechnung und der hydraulische Abgleich. Mit der KfW-Förderung von bis zu 70 Prozent sinkt die Investitionshürde deutlich.
Rechtlich hängt dein Zeitfenster an der kommunalen Wärmeplanung und der Größe deiner Stadt, Mitte 2026 in Großstädten, 2028 in kleineren Gemeinden, vorbehaltlich der angekündigten GEG-Reform. Wer ohnehin vor einem Heizungstausch steht, sollte die Förderung jetzt mitnehmen, statt sie zu verpassen.
Du willst wissen, ob sich die Wärmepumpe gerade in deinem Haus rechnet und welches Sanierungspotenzial darin steckt? Lass deine Immobilie von wohnvision-digital bewerten und sichere dir eine kostenlose Erstberatung zum Sanierungspotenzial. Wir schauen uns deinen Bestand konkret an, von der Heizlast bis zur passenden Förderstrategie.
Häufige Fragen zur Wärmepumpe im Altbau
Funktioniert eine Wärmepumpe im unsanierten Altbau? In den meisten Fällen ja. Entscheidend ist, dass deine Heizung möglichst ganzjährig unter 55 Grad Vorlauftemperatur auskommt. Alte Heizkörper sind oft groß genug, eine Heizlastberechnung und ein hydraulischer Abgleich machen den Betrieb effizient.
Brauche ich für die Wärmepumpe eine Fußbodenheizung? Nein. Eine Flächenheizung ist ideal, aber kein Muss. Ausreichend große oder neue Niedertemperatur-Heizkörper reichen oft aus. Welche Heizkörper du tauschen musst, zeigt die Heizlastberechnung Raum für Raum.
Ab wann gilt die 65-Prozent-Pflicht in meinem Bestand? Nach § 71 GEG für neu eingebaute Heizungen spätestens nach dem 30. Juni 2026 in Städten über 100.000 Einwohner und spätestens nach dem 30. Juni 2028 in kleineren Gemeinden, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Eine angekündigte GEG-Reform könnte das ändern, ist nach aktuellem Stand aber noch nicht in Kraft.
Muss ich meine funktionierende alte Heizung jetzt austauschen? Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Pflichten greifen erst beim Neueinbau oder, mit fünf Jahren Übergangsfrist, bei einer irreparablen Havarie. Beachte aber das Betriebsverbot nach § 72 GEG für Kessel, die älter als 30 Jahre sind.
Wie viel Förderung bekomme ich 2026? Über die KfW-Heizungsförderung 458 sind bis zu 70 Prozent möglich: 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus, bis zu 30 Prozent Einkommens-Bonus bei maximal 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 5 Prozent Effizienz-Bonus. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro im Einfamilienhaus. Den Antrag musst du vor der Beauftragung stellen.
Stand und Quellen
Stand dieses Artikels: Juni 2026. Das Gebäudeenergiegesetz wird derzeit überarbeitet: Die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt, das die 65-Prozent-Regel streichen soll, aber nach aktuellem Stand noch nicht in Kraft ist. Fristen, Fördersätze und Pflichten können sich kurzfristig ändern. Prüfe vor einer konkreten Investition den tagesaktuellen Gesetzestext und hole eine Energieberatung ein.
Quellen: § 71 GEG und § 72 GEG (gesetze-im-internet.de) · Was gilt im Bestand und kommunale Wärmeplanung (bmwsb.bund.de) · KfW-Heizungsförderung 458, Fördersätze und Boni (kfw.de) · Voraussetzungen, Vorlauftemperatur und JAZ im Altbau (verbraucherzentrale.de, co2online.de) · Kosten und Stromkosten Wärmepumpe, Heizspiegel 2025 (co2online.de) · Kostenspannen beim Einbau (test.de, Stiftung Warentest) · § 35c EStG (gesetze-im-internet.de).