Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Der Bebauungsplan ist das wichtigste Steuerungsinstrument der städtebaulichen Planung in Aerzen. Darin sind verbindliche Festsetzungen enthalten, die regeln, wie Grundstücke bebaut werden dürfen. Dazu gehören die Grundflächenzahl (GRZ), die angibt, wie viel Prozent eines Grundstücks überbaut werden darf, die Geschossflächenzahl (GFZ) für die gesamte Geschossfläche, die zulässige Geschossigkeit, die Art der baulichen Nutzung sowie das Baufenster, in dem Gebäude errichtet werden müssen. In Aerzen, gelegen in der Region Hannover in Niedersachsen, prägen diese Festsetzungen das Erscheinungsbild der Stadt und beeinflussen Neubauvorhaben ebenso wie Umbauten und Sanierungen erheblich.
Um einen Bebauungsplan für Aerzen einzusehen, können Sie sich direkt an das Bauamt wenden oder das Geoportal nutzen. Dort finden Sie die Pläne in digitaler Form, teilweise mit Kartendarstellung durch GIS-Technologie. Die Einsicht ist kostenfrei und hilft Ihnen, die baurechtlichen Vorgaben für Ihr Grundstück oder eine geplante Investition zu prüfen. Sollten Sie Fragen zur Anwendung einzelner Festsetzungen haben, berät Sie das Bauamt Aerzen gerne persönlich.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.