Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Der Bebauungsplan ist das wichtigste Planungsinstrument der Stadt Aichach und legt fest, wie Grundstücke bebaut werden dürfen. Darin sind zentrale Parameter wie die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die zulässige Geschossigkeit und die genauen Baufenster definiert. Diese Festsetzungen bestimmen, wie groß ein Gebäude ausfallen darf, wie viele Geschosse zulässig sind und wo auf dem Grundstück gebaut werden kann. Für Bauvorhaben in Aichach (86551) ist die Einsicht in den gültigen Bebauungsplan daher unverzichtbar – ob für Neubauten, Umbauten oder die Erweiterung von Bestandsimmobilien.
In Aichach prägen typischerweise zwei- bis dreigeschossige Wohngebäude das Stadtbild, besonders in den etablierten Wohngebieten. Die Einsicht in die Bebauungspläne ist kostenfrei und digital möglich. Das städtische Geoportal stellt die aktuellen Pläne zur Verfügung und ermöglicht eine genaue Überprüfung der Festsetzungen für Ihr Grundstück. Parallel können Sie sich an das Bauamt Aichach wenden, das bei Fragen zu Planfestsetzungen und deren Anwendung kompetent berät und ergänzende Informationen bereitstellt.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.