Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Ein Bebauungsplan ist das rechtliche Steuerungsinstrument der Stadt Fockbek, zu der Alt Duvenstedt in der Postleitzahl 24791 gehört. Darin sind verbindliche Vorgaben für Grundstücke festgehalten: die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die zulässige Geschossigkeit, die genaue Lage und Form des Baufensters sowie Art und Maß der baulichen Nutzung. Diese Festsetzungen bestimmen, wie groß ein Gebäude sein darf, wie viele Geschosse zulässig sind und wo genau auf Ihrem Grundstück gebaut werden kann. Für Alt Duvenstedt gelten dabei Vorgaben, die typischerweise den ländlich-dörflichen Charakter des Ortes wahren, während maßvolle Verdichtung in ausgewiesenen Bereichen ermöglicht wird.
Um den für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan einzusehen, können Sie sich an das Bauamt der Stadt Fockbek wenden oder das Geoportal der Landesplanung nutzen. Beide Quellen geben Ihnen verlässliche Auskunft über die konkreten Festsetzungen für Ihre Parzelle. Das Bauamt unterstützt Sie zudem bei Fragen zur Anwendung und bei Abweichungsanträgen, falls Ihre Bauabsicht nicht vollständig mit dem Plan übereinstimmt.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.