Die Katasterkarte von Altbrand (76726) ist das zentrale Verzeichnis aller Grundstücke, Flurstücke und deren Grenzen auf dem Gebiet der Stadt. Sie basiert auf dem Liegenschaftskataster – einem Informationssystem, das vom Vermessungs- und Katasteramt Baden-Württemberg gepflegt wird. Darin sind alle vermessenen Grundstücke mit ihren genauen Koordinaten, Flächen und Eigentumsverhältnissen dokumentiert. Das digitale Erfassungssystem ALKIS (Liegenschaftskataster-Informationssystem) speichert diese Daten einheitlich und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung.
In der Praxis benötigen Sie die Flurkarte häufig bei Grundstückskäufen, um die exakte Lage und Größe eines Flurstücks zu überprüfen, oder bei Notarterminen zur Beurkundung von Immobiliengeschäften. Auch für Bauanträge oder Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Grenzanzeige ist die Katasterkarte unverzichtbar. Sie zeigt dabei auch die sogenannte Gemarkung – die verwaltungstechnische Grenze des Vermessungsbezirks – und die Flur, in die ein Gebiet eingeteilt ist.
Katasterauszüge für Altbrand erhalten Sie beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt Baden-Württemberg gegen Gebühr. Einsichtsrechte bestehen teilweise auch online über das Geoportal, ergänzend zu den papierhaften Unterlagen vor Ort.

Warum jede Bauplanung mit der Flurkarte beginnt
Bevor du in Altbrand bauen, kaufen oder verkaufen kannst, brauchst du Klarheit über Grundstücksgrenzen, Gebäudebestand und Flurstücksnummern. Genau das liefert die Katasterkarte, rechtsverbindlich. Wir holen dir den aktuellen Auszug digital, damit du sofort weißt, wo dein Grundstück anfängt und aufhört.
Was in der Flurkarte für Grundstücke in Altbrand steht.
Vier Begriffe, die dir bei jedem Bauantrag, Notartermin und Grundstücksgeschäft begegnen.
Flurstück
Die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster, jedes Grundstück hat eine eindeutige Flurstücksnummer.
Flur
Teilgebiet einer Gemarkung, das mehrere Flurstücke zusammenfasst, oft historisch gewachsen.
Gemarkung
Katastertechnische Bezeichnung eines Stadt- oder Ortsteils, die übergeordnete räumliche Einheit.
ALKIS
Liegenschaftskataster-Informationssystem, die rechtsverbindliche Datenbank aller Flurstücke in Deutschland.
Deine Flurkarte für Altbrand in drei Schritten
- 1
Adresse eingeben
Straße und Hausnummer in Altbrand genügt.
- 2
Unterlagen wählen
ALKIS-Auszug, auf Wunsch mit weiteren Unterlagen.
- 3
Per E-Mail erhalten
Digital aufbereitet als PDF.
Fragen zu Katasterkarte in Altbrand
- Die Katasterkarte ist eine offizielle Karte, die alle Grundstücke (Flurstücke) mit ihren Grenzen und ihrer Lage darstellt. Sie gehört zum Liegenschaftskataster (ALKIS) und dient als Grundlage für Eigentumsnachweise, Planung und Vermessung. Sie zeigt unter anderem Grundstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäudeumrisse und die genaue Lage eines Grundstücks.
- Die Katasterkarte wird für viele Zwecke verwendet: Planung von Bauvorhaben, Grundstückskauf oder -verkauf, Klärung von Grundstücksgrenzen, Bauanträge und Genehmigungsverfahren sowie Vermessung und Teilung von Grundstücken. Sie ist eine grundlegende Informationsquelle für Eigentümer, Käufer, Planer und Investoren.
- Nein, die Katasterkarte und der Bebauungsplan erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die Katasterkarte zeigt die tatsächliche Lage und Grenzen eines Grundstücks. Der Bebauungsplan regelt dagegen, wie ein Grundstück bebaut werden darf, zum Beispiel Nutzung, Bauhöhe oder Baugrenzen. Für Bauvorhaben werden in der Regel beide Dokumente benötigt, wir liefern dir beides aus einer Hand.
- Die Gemarkung ist die katastertechnische Bezeichnung eines Stadt- oder Ortsteils, sie ist in Fluren (Teilgebiete) gegliedert. Jede Flur enthält nummerierte Flurstücke, die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster.
- Über Wohnvision Digital bestellst du den rechtsverbindlichen ALKIS-Auszug online, wir liefern ihn digital aufbereitet inklusive aller relevanten Anlagen. Du musst nicht selbst Termine beim Katasteramt machen oder dich durch Geoportale klicken.
- Sobald deine Anfrage bearbeitet ist, erhältst du die digital aufbereitete Flurkarte bequem per E-Mail — ohne Termin beim Katasteramt.