Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.

Wenn Sie in Angermünde ein Grundstück erwerben, bebauen oder sanieren möchten, ist der Blick auf den geltenden Bebauungsplan unverzichtbar. Der Bebauungsplan regelt verbindlich, wie und in welchem Umfang Flächen genutzt und bebaut werden dürfen. Er legt fest, welche Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) eingehalten werden müssen, wo Baufenster liegen und wie viele Geschosse zulässig sind. Diese Vorgaben beeinflussen Ihre Planungs- und Investitionssicherheit erheblich und sind daher vor jedem Bauprojekt zu prüfen. In Angermünde, wo Wohnbauten und gewerbliche Strukturen vielfach in historisch gewachsenen Quartieren und modernen Neubaugebieten koexistieren, unterscheiden sich die Bebauungspläne teilweise erheblich – je nachdem, ob Sie im Innenbereich oder in Erweiterungsgebieten planen.
Das Bauamt der Stadt Angermünde stellt Bebauungspläne zur Verfügung und beantwortet konkrete Fragen zu Ihrem Grundstück. Zusätzlich können Sie die geltenden Pläne selbst im Geoportal Brandenburg einsehen, wo Bebauungspläne kartografisch dargestellt sind und Sie direkt nach Ihrem Standort in der Postleitzahl 16278 suchen können. Beide Quellen – das Bauamt und das Geoportal – ermöglichen Ihnen eine umfassende Vorauskunft, bevor Sie mit der Detailplanung beginnen.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.