Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.

Ein Bebauungsplan ist das rechtliche Planungsinstrument, das festlegt, wie Grundstücke in Arendsee (Altmark) bebaut werden dürfen. Er regelt unter anderem die Grundflächenzahl (GRZ), die angibt, wie viel Prozent eines Grundstücks versiegelt werden darf, die Geschossflächenzahl (GFZ) für die gesamte Baumasse sowie die zulässige Geschossigkeit und die Baugrenzen beziehungsweise Baufenster. Für die 39619er Postleitzahl sind diese Festsetzungen besonders relevant, da Arendsee als Hafenstadt an der Altmark sowohl historische Bestandsbereiche als auch moderne Entwicklungsgebiete aufweist, wo unterschiedliche baurechtliche Vorgaben gelten.
Die Stadt Arendsee (Altmark) stellt ihre Bebauungspläne über das Geoportal zur Verfügung, wo Sie die geltenden Pläne digital einsehen und herunterladen können. Das System ermöglicht eine kartografische Darstellung mit WMS- und WFS-Funktionen, sodass Sie gezielt nach Ihrem Grundstück oder Ihrem Planungsvorhaben recherchieren können. Das Bauamt der Stadt unterstützt Sie zusätzlich bei Fragen zur Auslegung einzelner Festsetzungen und bietet Orientierung bei der Vorbereitung von Bauanträgen. Beide Anlaufstellen helfen Ihnen, die baurechtlichen Rahmenbedingungen für Ihr Projekt in Arendsee transparent zu machen.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.