Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Der Bebauungsplan ist das wichtigste Regelwerk für die städtebauliche Entwicklung in Aschheim. Darin sind Festsetzungen wie die Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), zulässige Geschossigkeit und die Baugrenzen festgelegt. Diese Vorgaben bestimmen, wie groß ein Gebäude sein darf, wie viele Stockwerke zulässig sind und wo auf dem Grundstück gebaut werden kann. Für Aschheim in der Landkreis München ist die Einsicht in geltende Bebauungspläne notwendig, um Bauprojekte von Anfang an mit den städtischen Vorgaben abzustimmen.
Das Bauamt Aschheim stellt die Bebauungspläne zur Verfügung und beantwortet Fragen zu den Festsetzungen. Die aktuellen Pläne finden Sie auch über das Geoportal der Gemeinde, wo Sie gezielt nach Ihrem Grundstück oder Straßenabschnitt suchen können. Besonders in den Wohngebieten und gemischten Baugebieten Aschheims ist es ratsam, den Plan vor dem Kauf oder der Planung eines Bauvorhabens gründlich zu studieren. So vermeiden Sie Überraschungen und können Ihre Bauplanung sicher und rechtssicher umsetzen.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.