Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Der Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Planungsinstrument der Stadt Aßlar, das festlegt, wie Grundstücke bebaut werden dürfen. Er regelt wesentliche Aspekte wie die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die zulässige Geschossigkeit und die Baufenster, innerhalb derer Gebäude errichtet werden können. Für Aßlar als Industriestadt in der Lahn-Dill-Region mit gemischten Wohn- und Gewerbeflächen sind diese Vorgaben entscheidend, um eine geordnete Stadtentwicklung zu sichern und den Charakter der einzelnen Quartiere zu bewahren.
Um den für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan einzusehen, stehen Ihnen mehrere Wege offen. Das Bauamt der Stadt Aßlar in der Wilhelmstraße bietet Auskunft und kann Ihnen die relevanten Planunterlagen zur Verfügung stellen. Zusätzlich können Sie das städtische Geoportal nutzen, das auf Basis von ArcGIS aufgebaut ist und Ihnen ermöglicht, die Bebauungspläne digital abzurufen und Ihr Grundstück zu lokalisieren. Beide Informationsquellen bieten transparente Einsicht in die geltenden Festsetzungen und helfen Ihnen, die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks schnell zu klären.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.