Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Bebauungspläne sind verbindliche Regelwerke, die festlegen, wie Grundstücke in Au am Rhein bebaut werden dürfen. Sie enthalten Angaben zur zulässigen Geschossigkeit, zur Größe der Baufenster, zur Grundflächenzahl (GRZ) und zur Geschossflächenzahl (GFZ). Diese Parameter bestimmen, ob und in welchem Umfang Sie auf Ihrem Grundstück bauen oder umbauen können. Für die rheinnahe Lage Au am Rheins in Baden-Württemberg (76474) sind die Bebauungspläne besonders relevant, da die Nähe zum Rhein und die naturschutzrechtlichen Vorgaben die Baubarkeit beeinflussen.
Das Bauamt Au am Rhein verwaltet alle geltenden Bebauungspläne der Gemeinde und stellt diese zur Einsicht bereit. Ergänzend dazu können Sie das Geoportal nutzen, das eine kartografische Übersicht der Bebauungspläne mit ihren jeweiligen Festsetzungen anzeigt. Dort erkennen Sie auf einen Blick, welcher Plan für Ihr Grundstück maßgebend ist und unter welchen Bedingungen eine Bebauung möglich ist. Für konkrete Fragen zu Ihrem Vorhaben empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Bauamt, das Sie bei der Interpretation und Anwendung unterstützt.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.