Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Ein Bebauungsplan ist das wichtigste Steuerungsinstrument für die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde. Er legt fest, wie Grundstücke bebaut werden dürfen und welche Nutzungen zulässig sind. In Auetal (31749) finden Sie in den Bebauungsplänen konkrete Festsetzungen wie die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die maximal zulässige Geschossigkeit und die genauen Baufenster für Ihre Grundstücke. Diese Vorgaben bestimmen, ob und wie intensiv ein Grundstück bebaut werden kann und sind entscheidend für Ihr Bauvorhaben oder bei der Grundstücksplanung.
In der Gemeinde Auetal mit ihren charakteristischen ländlichen und dörflichen Strukturen in Niedersachsen regeln die Bebauungspläne das Zusammenspiel zwischen Wohnbebauung, Landwirtschaft und öffentlichen Flächen. Das Bauamt der Gemeinde Auetal hält alle geltenden Bebauungspläne bereit und stellt diese für Einsichtnahmen zur Verfügung. Zusätzlich können Sie das digitale Geoportal der Gemeinde nutzen, um Bebauungspläne online zu recherchieren und sich einen schnellen Überblick über die Planungssituation Ihres Grundstücks zu verschaffen.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.