Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Wenn Sie ein Grundstück in Außernzell besitzen oder ein Bauvorhaben planen, ist der Blick in den geltenden Bebauungsplan unverzichtbar. Der Bebauungsplan legt für jeden Bereich der Gemeinde in der Landshut-Region verbindlich fest, wie und wo gebaut werden darf. Darin enthalten sind wichtige Kenngrößen wie die Grundflächenzahl (GRZ), die angibt, wie viel Prozent des Grundstücks überbaut werden darf, sowie die Geschossflächenzahl (GFZ) zur Begrenzung der gesamten Nutzfläche. Auch die zulässige Geschossigkeit, die Baugrenzen und Baufenster sind darin definiert – entscheidend für die Dimensionierung Ihres Vorhabens.
In Außernzell prägen sowohl dörflich geprägte Bereiche als auch neuere Wohngebiete das Ortsbild. Je nachdem, in welchem Bereich Ihrem Grundstück liegt, gelten unterschiedliche Festsetzungen. Das Bauamt der Gemeinde Außernzell und das Geoportal sind Ihre erste Anlaufstelle, um den für Ihr Grundstück maßgeblichen Bebauungsplan einzusehen. Dort erhalten Sie verbindliche Auskunft über alle planungsrechtlichen Vorgaben und können auch die genauen Baugrenzen zu Ihrem Grundstück einsehen.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.