Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Bebauungspläne sind verbindliche Regelwerke, die festlegen, wie Grundstücke in Bad Füssing bebaut werden dürfen. Sie enthalten konkrete Vorgaben wie die Grundflächenzahl (GRZ), die angibt, wie viel Prozent eines Grundstücks versiegelt werden darf, die Geschossflächenzahl (GFZ) für die gesamte Nutzfläche und die zulässige Geschossigkeit. Darüber hinaus werden Baufenster definiert – also die Bereiche, in denen tatsächlich gebaut werden kann – sowie weitere Details wie Dachneigungen oder Fassadengestaltung. Diese Bestimmungen sind für jeden Bauantrag relevant und beeinflussen direkt die Machbarkeit Ihres Vorhabens.
In Bad Füssing, dem bekannten Kurort in Niederbayern, prägen traditionelle Bauformen wie Villen und Pensionen das Erscheinungsbild. Die geltenden Bebauungspläne berücksichtigen diesen Charakter und den hohen touristischen Standard der Stadt. Um einen Bebauungsplan für Ihr Grundstück oder Ihr Projekt einzusehen, wenden Sie sich an das Bauamt Bad Füssing oder nutzen das digitale Geoportal. Dort finden Sie alle maßgeblichen Informationen zu den geltenden Satzungen und Festsetzungen für Ihren Standort.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.