Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Wenn du in Mettmann bauen möchtest oder dein Grundstück entwickeln willst, musst du wissen, was dort rechtlich möglich ist. Der Bebauungsplan legt fest, wie dicht bebaut werden darf, welche Geschosse erlaubt sind und welche Nutzungen passen – ob Wohnhaus, Gewerbe oder Mischnutzung. Auch die Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) sind entscheidend, sie begrenzen, wie viel Fläche du versiegeln darfst und wie groß das Bauvolumen ausfallen kann. Als Kreisstadt des Kreises Mettmann prägt der Bebauungsplan dein Projekt von Anfang an.
In Mettmann findest du verschiedene Siedlungsstrukturen – vom dichten Stadtkern bis zu aufgelockerten Wohngebieten in Metzkausen und anderen Stadtteilen. Jedes Gebiet hat andere Festsetzungen für Baufenster, Dachneigung oder Grünanteile. Die genaue Einsicht in deinen B-Plan ist also zentral, bevor du planst oder Genehmigungen anstrebst. Nur so weißt du, wo dein Baufeld liegt und welche Abstandsflächen zu beachten sind.
Wir beschaffen dir den aktuellen Bebauungsplan für dein Grundstück in Mettmann und werten ihn technisch aus – schnell, zuverlässig und ohne Behördengänge. Du erhältst eine klare Analyse der Festsetzungen und weißt sofort, was möglich ist. So sparst du Zeit und Planungsunsicherheit von Anfang an.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.