Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine amtlichen Dokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Wenn du in Titz in der Nähe von Jülich planst zu bauen oder ein Grundstück entwickeln möchtest, brauchst du den Bebauungsplan – ein verbindliches Regelwerk für dein Projekt. Der B-Plan legt fest, wie dein Grundstück genutzt werden darf: Wohnhaus, Gewerbe oder Mischnutzung, die maximale Geschossigkeit, die Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ), die genauen Baufenster und vieles mehr. Diese Vorgaben bestimmen, ob dein Vorhaben überhaupt zulässig ist.
In Titz mit seiner kleinräumigen Bebauung und dem Mix aus ländlichen und moderaten Wohngebieten ist es besonders wichtig, die geltenden Festsetzungen zu kennen. Jeder Stadtteil folgt anderen Regeln – was im einen Bereich erlaubt ist, kann im anderen unzulässig sein. Ohne einen Blick in den B-Plan laufen Bauvorhaben Gefahr, später gekippt oder genehmigt zu werden.
Statt aufwändig die Gemeinde aufzusuchen, beschaffst und wertest du deinen Bebauungsplan digital aus. Mit modernen Kartendiensten wie OpenLayers findest du schnell, welcher B-Plan auf dein Grundstück zutrifft, und erhältst die wichtigsten Infos sofort einsehbar – direkt am Rechner.

Der B-Plan regelt nicht nur, ob du bauen darfst, er bestimmt auch wie. Geschosshöhe, überbaubare Fläche, Dachform und Nutzung sind hier verbindlich festgelegt. Wer den Plan kennt, plant sicher. Wir bereiten ihn so für dich auf, dass du auf einen Blick siehst, was auf deinem Grundstück möglich ist.
Vier Festsetzungen entscheiden, was du auf deinem Grundstück realisieren kannst. Wir erklären sie dir verständlich.
Anteil deines Grundstücks, der überbaut werden darf. Bei GRZ 0,4 sind das 40 % der Fläche.
Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksgröße, bestimmt das Bauvolumen.
Maximale Anzahl Vollgeschosse, z. B. „II" für zweigeschossig, oft mit Höhenangaben kombiniert.
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)
Der konkrete Bereich auf deinem Grundstück, in dem ein Gebäude stehen darf, Abstandsflächen inklusive.