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Haus aufstocken: Genehmigung und Regeln in allen 16 Ländern

12 Min Lesezeit

Für das Haus aufstocken brauchst du in jedem Land ein Verfahren, doch die Regeln gehen weit auseinander. Die Tabelle zeigt für alle 16 Länder, wo Abstandsflächen entfallen, die alte Gebäudeklasse bleibt und kein Aufzug nötig ist (Stand Oktober 2026).

Haus aufstocken: Genehmigung und Regeln in allen 16 Ländern

Haus aufstocken: Genehmigung brauchst du in jedem Land

Eine zusätzliche Etage bringt dir Wohnfläche ohne Grundstückskauf. Für das Haus aufstocken brauchst du in jedem Bundesland eine Genehmigung oder ein Freistellungsverfahren: Keine der 16 Landesbauordnungen zählt die Aufstockung zu den verfahrensfreien Vorhaben.

Gleich sind die Regeln nicht: Seit 2025 haben viele Länder ihre Bauordnungen für das Bauen im Bestand geöffnet. In Berlin entfallen die Abstandsflächen für die erste neue Etage, in Sachsen nicht. Die Tabelle zeigt den Stand für alle 16 Länder (Oktober 2026). Was die Aufstockung kostet und was der Statiker prüft, liest du im Ratgeber Haus aufstocken: Kosten, Statik und Ablauf.

Das Ob entscheidet der Bebauungsplan: Vollgeschosse, GFZ, Höhe

Zuerst muss die Etage planungsrechtlich zulässig sein. Im Bebauungsplan entscheiden vor allem die Zahl der Vollgeschosse, die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Höhe baulicher Anlagen (§ 16 Abs. 2 BauNVO).

Daraus folgt der wichtigste Planungshebel: Ein zurückgesetztes Staffelgeschoss unter dieser Grenze ist kein weiteres Vollgeschoss und zählt nur dann zur GFZ, wenn der Plan das festsetzt (§ 20 Abs. 3 BauNVO). Deine Reserve rechnest du mit dem GRZ/GFZ-Rechner nach.

Ohne Bebauungsplan muss sich die Aufstockung einfügen (§ 34 Abs. 1 BauGB), bei neuen Wohnungen sind Abweichungen möglich (§ 34 Abs. 3a BauGB). Gegen einen Plan helfen die Befreiung für den Wohnungsbau (§ 31 Abs. 3 BauGB) und bis Ende 2030 der Bau-Turbo nach § 246e BauGB, jeweils mit Zustimmung der Gemeinde. Der Bau-Turbo verlangt neue Wohnungen, eine größere eigene Wohnung reicht nicht.

Welches Verfahren gilt für die Aufstockung?

Für Wohngebäude gilt meist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, in einigen Ländern nur bis zu bestimmten Gebäudeklassen, in Sachsen-Anhalt etwa bis Klasse 3 (§ 62 Abs. 1 BauO LSA). In NRW prüft die Behörde darin auch Abstandsflächen und Stellplätze (§ 64 Abs. 1 BauO NRW).

Schneller geht es ohne Bescheid. Liegt dein Haus im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplans und hält die Aufstockung alle Festsetzungen ein, gibt es in allen 16 Ländern ein Verfahren ohne Baugenehmigung, etwa die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW. Thüringen begrenzt sie auf die Gebäudeklassen 1 bis 3 (§ 64 Abs. 1 ThürBO), Hessen und das Saarland schließen sie aus, sobald du eine Abweichung brauchst (§ 64 Abs. 1 HBO, § 63 Abs. 2 LBO Saarland). In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt genügt für Umbauten mit den neuen Erleichterungen eine Mitteilung (§ 62 Abs. 1a NBauO, § 60a BauO LSA).

Aufstocken und Abstandsflächen: drei Modelle

Die Abstandsfläche wächst mit der Wandhöhe H. Meist sind es 0,4 H, mindestens 3 m, in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen mindestens 2,50 m (§ 5 Abs. 7 LBO BW, § 6 Abs. 5 HBauO, § 6 Abs. 5 HBO). Bei 0,4 H und mindestens 3 m wächst sie von 3,00 m auf 3,72 m, wenn H von 6,50 m auf 9,30 m steigt. Für Häuser, die dafür zu nah an der Grenze stehen, gibt es drei Modelle:

  1. Abstandsflächen entfallen: Für die erste Aufstockung um ein Geschoss verzichten Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen auf eigene Abstandsflächen, Bremen ab 2027 (Fundstellen in der Tabelle). Baden-Württemberg rechnet bis zu zwei neue Wohngeschosse nicht auf die Wandhöhe an, wenn die Genehmigung des Hauses mindestens fünf Jahre alt ist (§ 5 Abs. 5 LBO).
  2. Bestandsregel: NRW, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen erlauben die Aufstockung auf einem zu nah stehenden Altbau, wenn ihre Abstandsflächen nicht über die bisherigen hinausreichen (etwa § 6 Abs. 11 BauO NRW). Oft muss die Etage dafür von der grenznahen Fassade zurückspringen.
  3. Keine eigene Regel: Bayern, Hamburg, Hessen, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Dort hilft nur eine Abweichung (zum Beispiel Art. 63 Abs. 1 BayBO).

Vielen Einfamilienhäusern hilft die Drei-Meter-Regel: Vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügen 3 m, egal wie hoch die Wand ist (in NRW § 6 Abs. 5 Satz 5 BauO NRW). Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz kennen sie nicht.

Gebäudeklasse und Brandschutz: die 7-Meter-Schwelle

Die Gebäudeklasse hängt vor allem an der Höhe des Fußbodens im obersten Geschoss mit möglichem Aufenthaltsraum: bis 7 m die Klassen 1 bis 3, bis 13 m Klasse 4 (in NRW § 2 Abs. 3 BauO NRW). Mit einer vierten Etage rutscht ein Mehrfamilienhaus oft in Klasse 4, und dann müssten auch Wände, Decken und Treppenraum im Bestand mehr Feuerwiderstand bieten. Hier setzen die Umbau-Regeln an:

  • Bisherige Klasse bleibt bei der erstmaligen Aufstockung um ein Geschoss in Bayern, Brandenburg, Hessen, NRW und Thüringen, ab 2027 in Bremen (etwa § 47 Abs. 7 BauO NRW). Mecklenburg-Vorpommern hilft nur, wenn die Klasse gleich bleibt (§ 48 Abs. 6 LBauO M-V).
  • Klasse 3 genügt in Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, wenn das Haus in Klasse 4 rutscht (§ 27f LBO BW, § 48 BauO Bln, § 44 LBauO, § 46 LBO Saarland).
  • Nur Grundanforderungen an die betroffenen Bauteile gelten in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (§ 85a NBauO, § 86a BauO LSA).

Als Ausgleich verlangen die Länder etwa feuerhemmende Türen zum Keller und eine Rauchabzugsöffnung im Treppenraum. Hamburg, Sachsen und Schleswig-Holstein haben keine solche Regel.

Aufzug und Stellplätze: die teuren Folgepflichten

Einen Aufzug verlangen die meisten Länder ab 13 m Höhe, NRW und Mecklenburg-Vorpommern schon ab mehr als drei oberirdischen Geschossen. In zwölf Ländern entfällt er bei einer Aufstockung um bis zu zwei Geschosse (etwa § 39 Abs. 4 BauO NRW). Keine solche Ausnahme haben Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt (siehe Tabelle), in Bayern entfällt er nur bei unverhältnismäßigem Aufwand (Art. 37 Abs. 4 BayBO).

Stellplätze musst du für Wohnraum aus einer Aufstockung in den meisten Ländern nicht nachweisen, teils mit Stichtag oder Mindestalter des Gebäudes (Fundstellen in der Tabelle). Ausnahme NRW: Dort entscheidet die Stellplatzsatzung deiner Gemeinde, auch über den Mehrbedarf bei Änderungen (§ 48 Abs. 1, § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW). In Bayern können ältere Satzungen fortgelten (Art. 83 Abs. 5 BayBO).

Aufstockung nach Landesbauordnung: alle 16 Länder

„Erste Aufstockung“ heißt: das erste zusätzliche Geschoss auf einem rechtmäßig bestehenden Gebäude, meist zur Schaffung von Wohnraum.

Land

Abstandsflächen

Brandschutz, Gebäudeklasse

Aufzug, Stellplätze

Baden-Württemberg

Bis zu zwei Geschosse zählen nicht zur Wandhöhe, wenn Wohnraum entsteht und die Genehmigung mind. fünf Jahre alt ist (§ 5 Abs. 5 LBO)

Bei Wechsel in Klasse 4 genügt Klasse 3 (§ 27f Abs. 2 LBO)

Kein Aufzug bei bis zu zwei Geschossen, keine zusätzlichen Stellplätze, jeweils Fünf-Jahres-Frist (§ 29 Abs. 2, § 37 Abs. 3 LBO)

Bayern

Keine Sonderregel; 0,4 H, mind. 3 m, in Städten über 250.000 Einwohnern teils 1 H (Art. 6 Abs. 5, 5a BayBO)

Erste Aufstockung um ein Geschoss: bisherige Klasse (Art. 46 Abs. 6 BayBO)

Aufzug entfällt nur bei unverhältnismäßigem Aufwand (Art. 37 Abs. 4); neue Satzungen ohne Stellplätze für Aufstockungen (Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO)

Berlin

Erste Aufstockung um ein Geschoss: Abstandsflächen unbeachtlich (§ 6 Abs. 12 BauO Bln, seit 23.07.2026)

Bestandsbauteile weitgehend von Brandschutzvorschriften befreit, bei einem Geschoss genügt Klasse 3 (§ 48 Abs. 5, 6 BauO Bln)

Kein Aufzug bei bis zu zwei Geschossen (§ 39 Abs. 4); keine Kfz-Stellplatzpflicht für Wohnungen (§ 49 BauO Bln)

Brandenburg

Erste Aufstockung um ein Geschoss: § 6 gilt nicht (§ 51a Abs. 1 BbgBO, seit 30.06.2026)

Bisherige Klasse im neuen Geschoss (§ 51a Abs. 1 BbgBO)

Kein Aufzug, keine Stellplätze bei bis zu zwei Geschossen (§ 51a Abs. 4, 5 BbgBO)

Bremen

Ab 01.01.2027: § 6 gilt nicht für die erste Aufstockung um ein Geschoss (§ 51a Abs. 2 BremLBO); bis dahin 0,4 H, mind. 3 m

Ab 01.01.2027 bisherige Klasse (§ 51a Abs. 2 BremLBO)

Aufzug ab 10,25 m, nicht bei bis zu zwei Geschossen (§ 39 Abs. 4); keine Stellplätze für Aufstockung (§ 49 Abs. 1 BremLBO)

Hamburg

Keine Sonderregel; 0,4 H, mind. 2,50 m (§ 6 Abs. 5 HBauO)

Keine Sonderregel

Kein Aufzug bei bis zu zwei Geschossen (§ 39 Abs. 4); keine Kfz-Stellplatzpflicht für Wohnungen (§ 49 Abs. 2 HBauO)

Hessen

Keine Sonderregel; 0,4 H, mind. 2,50 m (§ 6 Abs. 5 HBO)

Erste Aufstockung um ein Geschoss: bisherige Klasse (§ 51 Abs. 5 HBO)

Kein Aufzug bei bis zu zwei Geschossen (§ 42 Abs. 5); keine zusätzlichen Stellplätze (§ 52 Abs. 1 HBO)

Mecklenburg-Vorpommern

Erste Aufstockung um ein Geschoss: § 6 gilt nicht (§ 48 Abs. 6 LBauO M-V, seit 12.06.2026)

Erleichterung nur, wenn die Klasse gleich bleibt (§ 48 Abs. 6 LBauO M-V)

Aufzug ab vier Geschossen, nicht bei bis zu zwei Geschossen (§ 39 Abs. 4); keine Stellplätze für Aufstockung (§ 49 Abs. 1)

Niedersachsen

Dach- oder Staffelgeschoss auf Altbau, wenn der Grenzabstand nicht stärker unterschritten wird (§ 5 Abs. 10 NBauO)

Betroffene Bauteile nur Grundanforderungen, Nachweis von Standsicherheit und Brandschutz (§ 85a NBauO)

Kein Aufzug für bis zu zwei Wohngeschosse auf Gebäuden von vor 2024 (§ 38 Abs. 2); kein Stellplatzbedarf für Wohnungen (§ 47 Abs. 1 NBauO)

Nordrhein-Westfalen

Neues oberstes Geschoss auf Altbau innerhalb der bisherigen Abstandsflächen, mind. 2,50 m zur Grenze (§ 6 Abs. 11 BauO NRW)

Erste Aufstockung um ein Geschoss: bisherige Klasse (§ 47 Abs. 7 BauO NRW)

Aufzug ab vier Geschossen, nicht bei bis zu zwei Geschossen (§ 39 Abs. 4); Stellplätze nach Gemeindesatzung (§ 48 BauO NRW)

Rheinland-Pfalz

Aufstockung auf Altbau, wenn ihre Abstandsflächen nicht über die des Bestands hinausgehen (§ 8 Abs. 11 LBauO)

Bei Wechsel in Klasse 4 genügt für den Bestand Klasse 3 (§ 44 Abs. 9 LBauO)

Aufzug ab fünf Geschossen ohne Aufstockungs-Ausnahme (§ 36 Abs. 4); keine Stellplätze, wenn die Fertigstellung mind. zwei Jahre her ist (§ 47 Abs. 2 LBauO)

Saarland

Keine Sonderregel; 3 m bei Wohngebäuden der Klassen 1 und 2 mit bis zu drei Geschossen (§ 7 Abs. 5 LBO)

Bei Wechsel in Klasse 4 genügt für den Bestand Klasse 3 (§ 46 Abs. 6 LBO)

Kein Aufzug bei bis zu zwei Geschossen (§ 39 Abs. 4); für Wohnungen keine Stellplätze ohne Satzung (§ 47 Abs. 1 LBO)

Sachsen

Keine Sonderregel; 3 m bei Wohngebäuden der Klassen 1 und 2 mit bis zu drei Geschossen (§ 6 Abs. 5 SächsBO)

Keine Sonderregel

Aufzug ab 13 m ohne Aufstockungs-Ausnahme (§ 39 Abs. 4); keine Stellplätze für Aufstockung (§ 49 Abs. 1 SächsBO)

Sachsen-Anhalt

Keine Sonderregel; 3 m bei Wohngebäuden der Klassen 1 und 2 mit bis zu drei Geschossen (§ 6 Abs. 5 BauO LSA)

Bauteile nur Grundanforderungen, Mitteilung statt Genehmigung, nicht für Klasse 5 (§ 86a, § 60a BauO LSA)

Aufzug ab 13 m ohne Aufstockungs-Ausnahme (§ 38 Abs. 4); keine Stellplätze für Aufstockung (§ 48 Abs. 1 BauO LSA)

Schleswig-Holstein

In Wohn- und Innenentwicklungsgebieten: neues oberstes Geschoss innerhalb der bisherigen Abstandsflächen, mind. 2,50 m zur Grenze (§ 6 Abs. 9 LBO)

Keine Sonderregel

Kein Aufzug für zusätzliche Wohngeschosse (§ 39 Abs. 4); keine Stellplätze für Aufstockung (§ 49 Abs. 1 LBO)

Thüringen

Erste Aufstockung um ein Geschoss braucht keine Abstandsflächen (§ 54a Abs. 3 ThürBO, seit 24.07.2026)

Bisherige Klasse im neuen Geschoss (§ 54a Abs. 3 ThürBO)

Kein Aufzug bei bis zu zwei Geschossen (§ 42 Abs. 4); keine Stellplätze bei Gebäuden, die am 04.04.2023 bestanden (§ 52 Abs. 2 ThürBO)

Greift keine Sonderregel, bleibt die Abweichung. Die meisten Länder sollen sie für die Weiternutzung bestehender Gebäude zulassen (etwa § 69 Abs. 1 BauO NRW). In Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist sie unter den jeweiligen Voraussetzungen sogar zuzulassen (§ 56 Abs. 2 LBO BW, § 67 Abs. 1 BbgBO, § 66 Abs. 1 NBauO, § 67 Abs. 1 LBO SH).

Haus aufstocken: Genehmigung und die Nachbarn

Die Unterschrift deiner Nachbarn ist keine allgemeine Voraussetzung der Baugenehmigung. Beteiligt werden sie trotzdem: In Bayern musst du ihnen Lageplan und Bauzeichnungen immer zur Zustimmung vorlegen (Art. 66 Abs. 1 BayBO). In NRW benachrichtigt die Bauaufsicht sie, wenn eine Abweichung oder Befreiung ihre Belange berühren kann, und sie haben einen Monat für Einwendungen (§ 72 Abs. 1 BauO NRW).

Zwingend brauchst du die Nachbarn, wenn deine Abstandsfläche auf ihr Grundstück reichen soll. Das muss öffentlich-rechtlich gesichert sein, in NRW durch eine Baulast des Nachbarn (§ 6 Abs. 2 Satz 3, § 85 BauO NRW).

Praxisbeispiel: Staffelgeschoss auf einem Haus in Münster

Sandra und Murat besitzen in Münster ein freistehendes Einfamilienhaus von 1972 mit zwei Vollgeschossen, 12 × 10 m Grundfläche und 3,20 m Abstand zur seitlichen Grenze. Der Bebauungsplan von 2021 erlaubt zwei Vollgeschosse und eine GFZ von 0,8, das Grundstück hat 600 m². Oben soll eine Wohnung für Murats Eltern entstehen.

  1. Vollgeschoss: Ein drittes Vollgeschoss widerspräche der Festsetzung „II“. Die Architektin plant ein Staffelgeschoss mit 84 m², das zur Straße und zum Garten je 1,50 m zurückspringt. Mit 70 Prozent bleibt es unter der Drei-Viertel-Grenze (§ 2 Abs. 6 BauO NRW).
  2. GFZ: Das Staffelgeschoss zählt nicht zur Geschossfläche (§ 20 Abs. 3 BauNVO), es bleibt bei 240 von erlaubten 480 m².
  3. Gebäudeklasse: Der Fußboden oben liegt 6,20 m über dem Gelände. Mit zwei Wohnungen und 324 m² Brutto-Grundfläche bleibt das Haus in Klasse 1 (§ 2 Abs. 3 BauO NRW).
  4. Abstandsfläche: An den Seiten ist die Wand jetzt 9,30 m hoch. Nach der Grundregel wären 3,72 m nötig, das Haus steht nur 3,20 m von der Grenze. Weil es ein Wohngebäude der Klasse 1 mit drei oberirdischen Geschossen bleibt, genügen 3 m (§ 6 Abs. 5 Satz 5 BauO NRW).
  5. Verfahren: Alle Festsetzungen sind eingehalten, also reicht die Genehmigungsfreistellung: einreichen, einen Monat warten, mit Standsicherheitsnachweis beginnen (§ 63 Abs. 3 und 6 BauO NRW). Den Stellplatz klären die beiden vorab mit der Satzung der Stadt.

In Thüringen hätte die neue Etage keine eigene Abstandsfläche gebraucht. In Niedersachsen, wo die Drei-Meter-Regel fehlt, hätte die Architektin mit 3,72 m rechnen müssen.

Häufige Fehler beim Aufstocken

  • Nur die Bauordnung geprüft: Die beste Umbau-Regel hilft nichts, wenn der Bebauungsplan kein weiteres Vollgeschoss oder keine größere Höhe zulässt.
  • Zwei Etagen auf einmal geplant: Der Verzicht auf Abstandsflächen und die Regel zur bisherigen Gebäudeklasse gelten meist nur für die erstmalige Aufstockung um ein Geschoss.
  • Die Fassung verwechselt: Viele Bauordnungen wurden 2025 und 2026 geändert, Bremens Umbau-Regel gilt erst ab 1. Januar 2027. Prüfe, welche Fassung bei deiner Einreichung gilt.
  • Den Rettungsweg vergessen: Die Umbau-Regeln lockern Bauteil-Anforderungen, nicht den zweiten Rettungsweg (ausdrücklich etwa § 47 Abs. 7 BauO NRW, Art. 46 Abs. 6 BayBO). Ein anleiterbares Fenster gehört in die erste Skizze.

Fazit: Erst der Bebauungsplan, dann die Bauordnung

Die Bauordnungen sind deutlich aufstockungsfreundlicher geworden: Vier Länder verzichten bei der ersten Etage auf Abstandsflächen, fünf lassen die bisherige Gebäudeklasse gelten. Ob die Etage überhaupt kommen darf, entscheidet aber zuerst der Bebauungsplan mit Vollgeschossen, GFZ und Höhe.

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Häufige Fragen

Brauche ich für eine Aufstockung eine Baugenehmigung?

In keinem Land ist eine Aufstockung verfahrensfrei. Meist läuft sie im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Liegt dein Haus im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplans und hält die Aufstockung alle Festsetzungen ein, reicht in vielen Ländern die Genehmigungsfreistellung (etwa § 63 BauO NRW), in Baden-Württemberg das Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO).

Müssen die Nachbarn einer Aufstockung zustimmen?

Die Unterschrift der Nachbarn ist keine allgemeine Voraussetzung der Genehmigung. In Bayern musst du ihnen die Pläne aber zur Zustimmung vorlegen (Art. 66 BayBO), in NRW benachrichtigt sie das Bauamt vor Abweichungen und Befreiungen, die ihre Belange berühren (§ 72 BauO NRW). Zwingend brauchst du sie, wenn deine Abstandsfläche auf ihr Grundstück reichen soll, in NRW per Baulast.

Gelten beim Aufstocken die Abstandsflächen?

Grundsätzlich ja, und sie wachsen mit der Wandhöhe. Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen verzichten bei der ersten Aufstockung um ein Geschoss aber darauf, Bremen ab 2027. NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben Sonderregeln für Altbauten, die zu nah an der Grenze stehen.

Brauche ich nach der Aufstockung einen Aufzug?

Meist nicht. Die meisten Länder nehmen Aufstockungen um bis zu zwei Geschosse von der Aufzugspflicht aus, zum Beispiel § 39 Abs. 4 BauO NRW. Keine solche Ausnahme haben Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Bayern entfällt der Aufzug nur, wenn er unverhältnismäßig wäre (Art. 37 Abs. 4 BayBO).

Darf ich aufstocken, wenn der Bebauungsplan zwei Vollgeschosse erlaubt?

Ein drittes Vollgeschoss widerspricht dieser Festsetzung. Möglich bleibt ein Staffelgeschoss unter der Vollgeschoss-Grenze deines Landes, in NRW mit 2,30 m Höhe über höchstens drei Viertel der Fläche darunter (§ 2 Abs. 6 BauO NRW). Sonst brauchst du eine Befreiung, für den Wohnungsbau nach § 31 Abs. 3 BauGB.

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