Eßweiler
Eßweiler liegt im Landkreis Kusel in der Pfalz. Die kleine Ortsgemeinde ist gering besiedelt und gehört zum ländlich geprägten Westpfälzer Bergland.
- In wenigen WerktagenLieferung digital per E-Mail
- Rechtssichere OriginaldokumenteDirekt von den zuständigen Behörden
- Ohne BehördengangWir erledigen den Papierkram für dich
Eßweiler liegt in Rheinland-Pfalz und gehört zum Kusel und Regierungsbezirk früher: Reg.-Bez. Rheinhessen-Pfalz. Auf einer Fläche von 8,09 km² leben hier rund 380 Menschen — das entspricht etwa 47 Einwohnern pro Quadratkilometer.
Gering besiedelte Ortsgemeinde in der Pfalz mit ländlichem Charakter im Landkreis Kusel.
Wenn du in Eßweiler ein Grundstück besitzt oder bauen willst, brauchst du Unterlagen wie Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert (PLZ 67754).
Du benötigst Unterlagen für dein Grundstück in Eßweiler?
Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine Grundstücksdokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Fragen zu Eßweiler
- Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Katasterkarte für Eßweiler kannst du dir digital über Wohnvision besorgen lassen – ohne Behördengang. Du beauftragst die Unterlagen online, wir beschaffen sie bei den zuständigen Stellen und liefern sie dir in wenigen Werktagen per E-Mail. Details zu den einzelnen Dokumenten findest du in den Unterseiten oben auf dieser Seite.
- Eßweiler hat rund 380 Einwohner.
- Eßweiler gehört zum Kusel im Bundesland Rheinland-Pfalz.
- Eßweiler liegt im Regierungsbezirk früher: Reg.-Bez. Rheinhessen-Pfalz (Rheinland-Pfalz).
- Für Bauangelegenheiten in Eßweiler ist das örtliche Bauamt zuständig. Wenn du Bebauungspläne, Bodenrichtwerte oder Katasterkarten benötigst, übernimmt Wohnvision die Beschaffung für dich.
Wo bekomme ich Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Katasterkarte für Eßweiler?
Wie viele Einwohner hat Eßweiler?
Zu welchem Landkreis gehört Eßweiler?
In welchem Regierungsbezirk liegt Eßweiler?
Wer ist das zuständige Bauamt in Eßweiler?
Ratgeber rund um dein Grundstück
- Bau-Turbo § 246e BauGB: Was Kommunen jetzt schneller genehmigen dürfen
Der Bau-Turbo nach § 246e BauGB erlaubt deiner Gemeinde bis Ende 2030, Wohnprojekte am Bebauungsplan vorbei zu genehmigen – Mehrfamilienhaus statt Einfamilienhaus, Aufstockung, Baulücke. Was geht, was nicht, und wie du die 3-Monats-Frist für dich nutzt.
Weiterlesen - Landesbauordnung NRW: Das ändert sich ab 1. September 2026
Der Landtag NRW hat die Landesbauordnung geändert: Ab 1. September 2026 wird der Bauantrag elektronisch zur Pflicht, die Umnutzung von Büro und Ladenlokal zu Wohnraum wird leichter, und beim Aufstocken entfällt der Sprung in die nächste Gebäudeklasse. Was das für dein Vorhaben bedeutet.
Weiterlesen - Bodenrichtwert NRW: So nutzt du BORIS.NRW richtig
Bodenrichtwert in NRW kostenfrei abfragen über BORIS.NRW: Anleitung, vier Anpassungs-Faktoren und ein Praxisbeispiel aus Gütersloh — plus der wichtige Unterschied zum Verkehrswert.
Weiterlesen
Andere Städte in Rheinland-Pfalz
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)