Gau-Heppenheim
Gau-Heppenheim liegt im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz im Reisegebiet Rheinhessen. Die gering besiedelte Gemeinde ist klassische Weinbaugemeinde in der rheinhessischen Hügellandschaft.
- In wenigen WerktagenLieferung digital per E-Mail
- Rechtssichere OriginaldokumenteDirekt von den zuständigen Behörden
- Ohne BehördengangWir erledigen den Papierkram für dich
Gau-Heppenheim liegt in Rheinland-Pfalz und gehört zum Alzey-Worms und Regierungsbezirk früher: Reg.-Bez. Rheinhessen-Pfalz. Auf einer Fläche von 5,53 km² leben hier rund 554 Menschen — das entspricht etwa 100 Einwohnern pro Quadratkilometer.
Rheinhessische Gemeinde im Landkreis Alzey-Worms mit ländlichem Ortskern in der Weinbaulandschaft.
Wenn du in Gau-Heppenheim ein Grundstück besitzt oder bauen willst, brauchst du Unterlagen wie Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert (PLZ 55234).
Du benötigst Unterlagen für dein Grundstück in Gau-Heppenheim?
Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine Grundstücksdokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Fragen zu Gau-Heppenheim
- Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Katasterkarte für Gau-Heppenheim kannst du dir digital über Wohnvision besorgen lassen – ohne Behördengang. Du beauftragst die Unterlagen online, wir beschaffen sie bei den zuständigen Stellen und liefern sie dir in wenigen Werktagen per E-Mail. Details zu den einzelnen Dokumenten findest du in den Unterseiten oben auf dieser Seite.
- Gau-Heppenheim hat rund 554 Einwohner.
- Gau-Heppenheim gehört zum Alzey-Worms im Bundesland Rheinland-Pfalz.
- Gau-Heppenheim liegt im Regierungsbezirk früher: Reg.-Bez. Rheinhessen-Pfalz (Rheinland-Pfalz).
Wo bekomme ich Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Katasterkarte für Gau-Heppenheim?
Wie viele Einwohner hat Gau-Heppenheim?
Zu welchem Landkreis gehört Gau-Heppenheim?
In welchem Regierungsbezirk liegt Gau-Heppenheim?
Ratgeber rund um dein Grundstück
- Bau-Turbo § 246e BauGB: Was Kommunen jetzt schneller genehmigen dürfen
Der Bau-Turbo nach § 246e BauGB erlaubt deiner Gemeinde bis Ende 2030, Wohnprojekte am Bebauungsplan vorbei zu genehmigen – Mehrfamilienhaus statt Einfamilienhaus, Aufstockung, Baulücke. Was geht, was nicht, und wie du die 3-Monats-Frist für dich nutzt.
Weiterlesen - Landesbauordnung NRW: Das ändert sich ab 1. September 2026
Der Landtag NRW hat die Landesbauordnung geändert: Ab 1. September 2026 wird der Bauantrag elektronisch zur Pflicht, die Umnutzung von Büro und Ladenlokal zu Wohnraum wird leichter, und beim Aufstocken entfällt der Sprung in die nächste Gebäudeklasse. Was das für dein Vorhaben bedeutet.
Weiterlesen - Bodenrichtwert NRW: So nutzt du BORIS.NRW richtig
Bodenrichtwert in NRW kostenfrei abfragen über BORIS.NRW: Anleitung, vier Anpassungs-Faktoren und ein Praxisbeispiel aus Gütersloh — plus der wichtige Unterschied zum Verkehrswert.
Weiterlesen
Andere Städte in Rheinland-Pfalz
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)