Kasel
Kasel liegt im Landkreis Trier-Saarburg in der Mosel-Saar-Region. Die Ortsgemeinde im Ruwertal ist als Weinort bekannt und klassische Trierer Pendleradresse mit Weinbautradition.
- In wenigen WerktagenLieferung digital per E-Mail
- Rechtssichere OriginaldokumenteDirekt von den zuständigen Behörden
- Ohne BehördengangWir erledigen den Papierkram für dich
Kasel liegt in Rheinland-Pfalz und gehört zum Trier-Saarburg und Regierungsbezirk früher: Reg.-Bez. Trier. Auf einer Fläche von 4,53 km² leben hier rund 1.293 Menschen — das entspricht etwa 285 Einwohnern pro Quadratkilometer.
Moselwein-Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg mit gewachsenem Weinort-Charakter an der Ruwer.
Wenn du in Kasel ein Grundstück besitzt oder bauen willst, brauchst du Unterlagen wie Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert (PLZ 54317).
Du benötigst Unterlagen für dein Grundstück in Kasel?
Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine Grundstücksdokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Fragen zu Kasel
- Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Katasterkarte für Kasel kannst du dir digital über Wohnvision besorgen lassen – ohne Behördengang. Du beauftragst die Unterlagen online, wir beschaffen sie bei den zuständigen Stellen und liefern sie dir in wenigen Werktagen per E-Mail. Details zu den einzelnen Dokumenten findest du in den Unterseiten oben auf dieser Seite.
- Kasel hat rund 1.293 Einwohner.
- Kasel gehört zum Trier-Saarburg im Bundesland Rheinland-Pfalz.
- Kasel liegt im Regierungsbezirk früher: Reg.-Bez. Trier (Rheinland-Pfalz).
Wo bekomme ich Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Katasterkarte für Kasel?
Wie viele Einwohner hat Kasel?
Zu welchem Landkreis gehört Kasel?
In welchem Regierungsbezirk liegt Kasel?
Ratgeber rund um dein Grundstück
- Bau-Turbo § 246e BauGB: Was Kommunen jetzt schneller genehmigen dürfen
Der Bau-Turbo nach § 246e BauGB erlaubt deiner Gemeinde bis Ende 2030, Wohnprojekte am Bebauungsplan vorbei zu genehmigen – Mehrfamilienhaus statt Einfamilienhaus, Aufstockung, Baulücke. Was geht, was nicht, und wie du die 3-Monats-Frist für dich nutzt.
Weiterlesen - Landesbauordnung NRW: Das ändert sich ab 1. September 2026
Der Landtag NRW hat die Landesbauordnung geändert: Ab 1. September 2026 wird der Bauantrag elektronisch zur Pflicht, die Umnutzung von Büro und Ladenlokal zu Wohnraum wird leichter, und beim Aufstocken entfällt der Sprung in die nächste Gebäudeklasse. Was das für dein Vorhaben bedeutet.
Weiterlesen - Bodenrichtwert NRW: So nutzt du BORIS.NRW richtig
Bodenrichtwert in NRW kostenfrei abfragen über BORIS.NRW: Anleitung, vier Anpassungs-Faktoren und ein Praxisbeispiel aus Gütersloh — plus der wichtige Unterschied zum Verkehrswert.
Weiterlesen