Zum Hauptinhalt springen

Bebauungsplan online einsehen und lesen: alle 16 Länder

10 Min Lesezeit

Wo du den Bebauungsplan für dein Grundstück online einsiehst, wie du Planzeichen und Nutzungsschablone liest und warum das Datum des Plans über GRZ und GFZ entscheidet. Mit den Landesportalen aller 16 Länder.

Bebauungsplan online einsehen und lesen: alle 16 Länder

Bebauungsplan einsehen: Das ist dein Recht

Bevor du ein Grundstück kaufst, anbaust oder neu baust, brauchst du den Bebauungsplan. Er legt fest, was dort zulässig ist: welche Nutzung, wie groß, wie hoch und an welcher Stelle. Einsehen darf ihn jeder, ohne Begründung.

Das regelt § 10 Abs. 3 BauGB: Die Gemeinde muss den Plan mit Begründung zu jedermanns Einsicht bereithalten und auf Verlangen Auskunft über seinen Inhalt geben. Zusätzlich soll sie ihn ins Internet stellen und über ein zentrales Portal des Landes zugänglich machen (§ 10a Abs. 2 BauGB). Diese Soll-Regel gibt es erst seit Mai 2017, ältere Pläne fehlen deshalb oft online.

Hier findest du die Portale aller 16 Länder und lernst, Planzeichnung, Nutzungsschablone und Textteil richtig zu lesen.

Bebauungsplan online finden in fünf Schritten

  1. Bei der Gemeinde anfangen: Viele Städte haben ein eigenes Geoportal mit allen rechtskräftigen Plänen. Such auf der Website nach „Bebauungspläne“ oder „Bauleitplanung“.
  2. Landesportal prüfen: Findest du dort nichts, hilft das Portal deines Landes (Tabelle unten).
  3. Rechtskraft klären: Entwürfe stehen während der Beteiligung mindestens 30 Tage im Internet (§ 3 Abs. 2 BauGB). Verbindlich werden sie erst mit Beschluss und Bekanntmachung.
  4. Alle Teile laden: Planzeichnung, Textteil, Begründung und jede Änderung. Ein Plan mit „1. Änderung“ gilt nur zusammen mit ihr.
  5. Nachfragen: Fehlt ein Teil oder ist der Scan unleserlich, ruf beim Stadtplanungsamt an. Die Gemeinde muss dir Auskunft geben (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Bebauungsplan online: die Landesportale aller 16 Länder

Jedes Land organisiert sein Portal anders. Manche zeigen die Pläne auf einer Karte, andere verlinken nur auf die Seiten der Gemeinden. Wo wir kein vom Land benanntes Portal gefunden haben, steht das in der Tabelle.

Land

Landesportal / Einstieg

Was du dort findest

Baden-Württemberg

Linkliste auf die Planseiten der Gemeinden; nicht jede verlinkt ihre geltenden Pläne

Bayern

Zentrales Landesportal Bauleitplanung, ab 31.10.2026 ersetzt durch das DiPlan Portal

Suche nach Gemeinde; Datenbestand laut Portal noch im Aufbau

Berlin

Bebauungspläne online mit Geoportal Berlin

festgesetzte Pläne meist als Scan; verbindlich ist der Originalplan beim Bezirk

Brandenburg

Linkliste auf die Seiten von Gemeinden und Ämtern, lückenhaft

Bremen

Kein gemeinsames Landesportal gefunden; Stadt Bremen: Bauleitplan-Informationssystem

Pläne der Stadt Bremen als Vorab-Information; für Bremerhaven das dortige Stadtplanungsamt

Hamburg

festgestellte Bebauungspläne und Pläne im Verfahren auf der Karte

Hessen

Links zu Plänen im Verfahren und zu Plänen, die seit 2017 in Kraft sind; ältere bei der Gemeinde

Mecklenburg-Vorpommern

Pläne vieler Gemeinden samt Änderungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Niedersachsen

je Gemeinde ein Link zu wirksamen Plänen und zu Plänen in der Beteiligung

Nordrhein-Westfalen

Bauleitplanung.NRW im Bauportal.NRW

Karte mit Geltungsbereichen und Links zu den Gemeinden; Datenbestand noch nicht vollständig

Rheinland-Pfalz

Geltungsbereiche registrierter Bebauungspläne und laufende Offenlagen

Saarland

Linkliste je Gemeinde, meist weiter ins Geoportal Saarland

Sachsen

Verfahren seit etwa 2017 bis zum Satzungsbeschluss; ältere Pläne bei der Gemeinde

Sachsen-Anhalt

Kein vom Land benanntes Portal gefunden; Einstieg: Sachsen-Anhalt-Viewer, Ebene „kommunale Bauleitplanung“

Links zu den Planseiten vieler Gemeinden; sonst die Gemeinde fragen

Schleswig-Holstein

je Gemeinde Links zu wirksamen Plänen und Auslegungen

Thüringen

Kein vom Land benanntes Portal gefunden; Einstieg: ThüringenViewer, Planung

rechtskräftige Pläne für einen Teil des Landes, ohne Gewähr; sonst die Gemeinde fragen

Entwürfe in der Beteiligung muss die Gemeinde ebenfalls über das Landesportal zugänglich machen (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB). Manche Länder nutzen dafür eigene Beteiligungsportale, etwa DiPlanBeteiligung in Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bayern oder BOB-SH in Schleswig-Holstein.

Stand Oktober 2026 berät der Bundestag eine BauGB-Novelle (BT-Drucksache 21/6588). Neue Bebauungspläne sollen danach im Standard XPlanung im Internet und im Landesportal erscheinen und mit der Bekanntmachung der Internetadresse in Kraft treten. Das Bereithalten im Rathaus entfiele. Beschlossen ist das noch nicht.

Was alles zum Bebauungsplan gehört

Ein vollständiger Bebauungsplan besteht aus mehr als der bunten Zeichnung:

  • Planzeichnung: die zeichnerischen Festsetzungen mit den Planzeichen der Planzeichenverordnung (PlanZV). Was sie bedeuten, erklärt die Legende (§ 2 Abs. 4 PlanZV).
  • Textliche Festsetzungen: zum Beispiel die höchstzulässige Zahl der Wohnungen je Wohngebäude (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) oder ausgeschlossene Nutzungen (§ 1 Abs. 5 BauNVO).
  • Örtliche Bauvorschriften: Dachform, Dachneigung, Fassaden, Einfriedungen. Sie beruhen auf Landesrecht (§ 9 Abs. 4 BauGB), etwa § 89 BauO NRW oder Art. 81 BayBO.
  • Nachrichtliche Übernahmen: Denkmäler oder Überschwemmungsgebiete (§ 9 Abs. 6 und 6a BauGB). Sie gelten nach ihrem eigenen Recht.
  • Begründung: Sie erklärt, was die Gemeinde mit den Festsetzungen bezweckt (§ 9 Abs. 8 BauGB). Wichtig, wenn du eine Befreiung brauchst.
  • Änderungen: Sie durchlaufen dasselbe Verfahren wie der Plan selbst (§ 1 Abs. 8 BauGB) und können einzelne Festsetzungen ersetzen.

Bebauungsplan lesen: die Nutzungsschablone

Die wichtigsten Werte eines Baugebiets stehen in der Nutzungsschablone, einer kleinen Tabelle in der Planzeichnung. Wo welches Feld steht, schreibt kein Gesetz vor, die Anordnung unterscheidet sich von Plan zu Plan. Schau deshalb immer zuerst in die Legende.

Eintrag (Beispiel)

Bedeutung

Rechtsgrundlage

WA

allgemeines Wohngebiet

§ 4 BauNVO

II

höchstens zwei Vollgeschosse; im Kreis: genau zwei (zwingend)

§ 16 BauNVO

0,4 oder GRZ 0,4

Grundflächenzahl

§ 19 BauNVO

0,8 im Kreis oder GFZ 0,8

Geschossflächenzahl

§ 20 BauNVO

o oder g

offene oder geschlossene Bauweise

§ 22 BauNVO

E, D, H oder ED im Dreieck

nur Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen oder Einzel- und Doppelhäuser

§ 22 Abs. 2 BauNVO

TH, FH oder OK mit Meterangabe

höchste Trauf-, First- oder Oberkante über einem Bezugspunkt

§ 18 BauNVO

z. B. SD, DN 30° bis 45°

Dachform und Dachneigung

örtliche Bauvorschrift nach Landesrecht

Art der baulichen Nutzung: Was darf hier stehen?

Das Kürzel in der Schablone nennt das Baugebiet. Die BauNVO kennt zwölf davon (§ 1 Abs. 2 BauNVO), diese fünf triffst du am häufigsten:

  • WR, reines Wohngebiet (§ 3 BauNVO): dient dem Wohnen; Läden für den täglichen Bedarf nur ausnahmsweise.
  • WA, allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO): vorwiegend Wohnen; Läden, Gaststätten und nicht störendes Handwerk für das Gebiet sind zulässig.
  • MI, Mischgebiet (§ 6 BauNVO): Wohnen und Gewerbe, das das Wohnen nicht wesentlich stört.
  • MU, urbanes Gebiet (§ 6a BauNVO): Wohnen, Gewerbe und Einrichtungen; die Mischung muss nicht gleichgewichtig sein.
  • GE, Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO): Gewerbe; Wohnungen nur ausnahmsweise für Betriebsinhaber und Aufsichtspersonal.

Prüf dazu den Textteil: Die Gemeinde kann einzelne Nutzungen ausschließen (§ 1 Abs. 5 und 6 BauNVO).

Maß der baulichen Nutzung: Wie groß darfst du bauen?

Die GRZ gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstück zulässig sind (§ 19 Abs. 1 BauNVO): bei 600 m² und GRZ 0,4 also 240 m². Garagen, Stellplätze mit Zufahrten und Nebenanlagen zählen mit, dürfen die Grenze aber um bis zu 50 Prozent überschreiten, höchstens bis GRZ 0,8 (§ 19 Abs. 4 BauNVO).

Die GFZ begrenzt die Geschossfläche aller Vollgeschosse nach Außenmaßen (§ 20 Abs. 3 BauNVO): GFZ 0,8 auf 600 m² ergibt 480 m². Das ist keine Wohnfläche, Wände und Treppenhaus zählen mit. Was ein Vollgeschoss ist, regelt die Landesbauordnung (§ 20 Abs. 1 BauNVO).

Die Vollgeschosse stehen als römische Ziffer. Höhen setzt der Plan als Trauf-, First- oder Oberkante fest (TH, FH, OK), immer mit Bezugspunkt (§ 18 Abs. 1 BauNVO).

Infografik: GRZ und GFZ im Bebauungsplan lesen, eingeschossiger Bungalow und dreigeschossiges Haus auf gleich großem Grundstück
Gleiche GRZ, unterschiedliche GFZ: Die Grundfläche bleibt gleich, die Geschossfläche wächst mit jedem Vollgeschoss.

Mit unserem GRZ/GFZ-Rechner rechnest du die Werte direkt für dein Grundstück durch.

Bauweise, Baulinie und Baugrenze: Wo darfst du bauen?

o heißt offene Bauweise: Häuser mit seitlichem Grenzabstand, höchstens 50 m lang (§ 22 Abs. 2 BauNVO). g heißt geschlossen, ohne seitlichen Abstand (§ 22 Abs. 3 BauNVO). Ein Dreieck mit E, D, H oder ED beschränkt die Hausform, etwa auf Einzel- und Doppelhäuser.

Das Baufenster begrenzen zwei Linien (§ 23 BauNVO):

  • Baugrenze (blau, schwarz-weiß zwei Striche und ein Punkt): Das Gebäude darf sie nicht überschreiten. Geringfügig vortretende Gebäudeteile kann die Behörde zulassen.
  • Baulinie (rot, schwarz-weiß ein Strich und zwei Punkte): Hier musst du genau auf der Linie bauen.

Nebenanlagen wie ein Gartenhaus können auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden, wenn der Plan nichts anderes festsetzt (§ 23 Abs. 5 BauNVO).

Warum das Datum des Plans über GRZ und GFZ entscheidet

Ein Bebauungsplan verweist nicht auf die jeweils aktuelle BauNVO. Setzt er ein Baugebiet fest, wird die BauNVO Bestandteil des Plans (§ 1 Abs. 3 BauNVO), und zwar in der Fassung, die bei seiner Aufstellung galt. Lag der Entwurf vor einer Änderung schon öffentlich aus, bleibt es bei der alten Fassung (§§ 25 bis 25g BauNVO).

Die großen Fassungen stammen von 1962, 1968, 1977 und 1990, Änderungen folgten unter anderem 2013, 2017, 2021 und 2023:

Thema

Plan nach BauNVO 1977

Plan nach BauNVO 1990 oder später

Aufenthaltsräume im Dachgeschoss, das kein Vollgeschoss ist

zählen samt Treppenraum und Umfassungswänden zur Geschossfläche

zählen nicht, außer der Plan setzt es fest (§ 20 Abs. 3 BauNVO)

Nebenanlagen wie ein Gartenhaus

werden nicht auf die Grundfläche angerechnet

zählen mit, Überschreitung bis 50 Prozent, höchstens bis GRZ 0,8 (§ 19 Abs. 4 BauNVO)

Urbanes Gebiet (MU), dörfliches Wohngebiet (MDW)

gibt es nicht

MU in Plänen ab Mai 2017, MDW ab Juni 2021

Das Datum findest du meist in den Verfahrensvermerken am Rand der Planzeichnung.

Kein Bebauungsplan oder einer, der nicht passt

Gibt es keinen Plan, kommt es darauf an, ob dein Grundstück im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegt. Mehr dazu im Artikel Bauen ohne Bebauungsplan.

Ruhiger Garten eines deutschen Wohnhauses mit Zaun, Hecken und Nachbarhäusern als Grundstückssituation
Ob ein Grundstück noch Potenzial hat, entscheidet sich nicht am Bauchgefühl, sondern an Lage, Planrecht und tatsächlicher Grundstückssituation.

Regelt ein Plan nicht Art und Maß der Nutzung, überbaubare Fläche und örtliche Verkehrsflächen, ist er ein einfacher Bebauungsplan. Für den Rest gilt dann § 34 oder § 35 BauGB (§ 30 Abs. 3 BauGB).

Weicht dein Vorhaben von einer Festsetzung ab, kann eine Befreiung vom Bebauungsplan helfen. Und steht ein neuer Plan im Verfahren, kann die Gemeinde eine Veränderungssperre erlassen (§ 14 BauGB). Schau deshalb vor jedem Kauf auch ins Beteiligungsportal.

Praxisbeispiel: Grundstückskauf in Hannover

Kerstin will in Hannover ein 600 m² großes Grundstück kaufen und ein Haus mit drei Wohnungen bauen: eine für sich, zwei zum Vermieten. Im Geoinformationssystem der Stadt findet sie den Bebauungsplan von 1994 und eine Änderung von 2012.

Die Schablone zeigt WA, II, 0,4, die 0,8 im Kreis, o und ED im Dreieck. Der Entwurf lag laut Verfahrensvermerk 1993 aus, es gilt also die BauNVO 1990. Kerstin rechnet:

  • Grundfläche: 600 m² × 0,4 = 240 m² für das Haus, mit Garage und Zufahrt bis zu 360 m² (§ 19 Abs. 4 BauNVO).
  • Geschossfläche: 600 m² × 0,8 = 480 m² in höchstens zwei Vollgeschossen. Ein ausgebautes Dach, das kein Vollgeschoss ist, zählt nicht mit.
  • Bauweise: Einzel- oder Doppelhaus mit seitlichem Abstand, das passt.

Dann liest sie den Textteil der Änderung: höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). Ihr Projekt scheitert also nicht an GRZ oder GFZ, sondern an einem Satz im Text. Ob die Stadt für die dritte Wohnung eine Befreiung mitträgt, klärt Kerstin jetzt im Stadtplanungsamt, noch vor dem Notartermin.

Häufige Fehler beim Lesen des Bebauungsplans

  • Nur die Zeichnung lesen: Ausschlüsse, Wohnungszahl und Dachvorgaben stehen oft nur im Textteil.
  • Änderungen übersehen: Lass dir von der Gemeinde bestätigen, welche Fassung gilt.
  • Mit der falschen BauNVO rechnen: Bei alten Plänen zählen Dachgeschoss und Nebenanlagen anders.
  • Entwurf für geltendes Recht halten: Ein Plan in der Beteiligung ist noch nicht in Kraft.
  • Vom Nachbarhaus schließen: Was nebenan steht, kann nach altem Recht oder mit Befreiung genehmigt worden sein.

Fazit: Erst das Datum, dann die Zahlen

Einsehen darfst du jeden Bebauungsplan, bei der Gemeinde und oft auch im Landesportal. Lies ihn vollständig, mit Textteil, örtlichen Bauvorschriften und allen Änderungen, und prüf die BauNVO-Fassung. Erst dann sind GRZ, GFZ und Baufenster verlässlich.

Du willst dir die Suche sparen? wohnvision-digital ermittelt den geltenden Bebauungsplan zu deiner Adresse, beschafft ihn bei der zuständigen Stelle und liefert ihn dir als PDF für 29,90 €, werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden: Bebauungsplan anfordern. Eine beglaubigte Fassung bekommst du nur bei deiner Gemeinde.

Häufige Fragen

Wo kann ich einen Bebauungsplan online einsehen?

Zuerst auf der Website oder im Geoportal deiner Gemeinde, dann im zentralen Portal deines Landes (§ 10a Abs. 2 BauGB). Nicht jede Gemeinde hat alle Pläne online, ältere fehlen oft. Dann siehst du den Plan im Bauamt oder Stadtplanungsamt ein. Das darf jeder, ohne Begründung (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Ist der Bebauungsplan im Internet rechtsverbindlich?

Verbindlich ist der Plan, den die Gemeinde beschlossen und bekannt gemacht hat (§ 10 Abs. 3 BauGB). Die Online-Fassung ist eine zusätzliche Information. Für Kauf oder Bauantrag lässt du dir von der Gemeinde bestätigen, dass du die geltende Fassung mit allen Änderungen hast.

Was bedeutet die Nutzungsschablone im Bebauungsplan?

Sie bündelt die wichtigsten Festsetzungen eines Baugebiets, zum Beispiel WA (allgemeines Wohngebiet), II (höchstens zwei Vollgeschosse), GRZ 0,4, GFZ 0,8 und o (offene Bauweise). Wo welches Feld steht, schreibt kein Gesetz vor. Deshalb erklärt die Legende jedes Plans die Einträge.

Was ist der Unterschied zwischen Baulinie und Baugrenze?

Auf einer Baulinie musst du bauen, eine Baugrenze darfst du nicht überschreiten (§ 23 Abs. 2 und 3 BauNVO). Geringfügig vortretende Gebäudeteile kann die Behörde zulassen. In farbigen Plänen ist die Baulinie rot und die Baugrenze blau.

Welche BauNVO gilt für meinen Bebauungsplan?

Die Fassung, die galt, als der Plan aufgestellt wurde. Lag der Entwurf schon vor einer Änderung der BauNVO öffentlich aus, bleibt es bei der alten Fassung (§§ 25 bis 25g BauNVO). Wurde er vor dem 27.01.1990 ausgelegt, zählen zum Beispiel Aufenthaltsräume im Dachgeschoss zur GFZ (§ 25c BauNVO).

Schnell. Digital. Rechtssicher.

Du benötigst Unterlagen für dein Grundstück?

Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine Grundstücksdokumente digital — werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.